„Mit der Novellierung des Rettungsförderungsgesetzes zum Kärntner Rettungsdienstgesetz machen wir die legistische Grundlage für unser Rettungswesen zukunftsfit“, erklärte Gesundheitsreferentin Beate Prettner im Anschluss an die Regierungssitzung, in der die Novelle beschlossen wurde.
Notärzte in Gesetz aufgenommen
„Bislang hat das Gesetz ausschließlich das Förderwesen geregelt; Nun haben wir die Zielsetzungen deutlich erweitert. Unter anderem wurde auch das bodengebundene Notarztwesen in das Gesetz aufgenommen“, so Prettner. Bislang war das bodengebundene Notarztwesen (anders als die Flugrettung) im Kärntner Mindestsicherungsgesetz verankert. Normiert wurde zudem die Rettungsleitstelle, die vom Roten Kreuz betrieben wird – „inklusive erweiterter Überprüfungsrechte der Mittelverwendung durch das Land“, sagte Prettner.
Rotes Kreuz: Mehr Bedarf nach Personal
Ebenfalls beschlossen wurde eine bis 1. Jänner 2021 rückwirkende Erhöhung des Rettungsbeitrages für das Rote Kreuz. „Das Rote Kreuz Kärnten sichert einen 24-Stunden-Rettungsdienst und gewährleistet damit eine landesweit flächendeckende Versorgung“, betonte Prettner. Zuletzt sei der Bedarf deutlich gestiegen, mehr Personal und zusätzliche Fahrzeuge waren notwendig, um die Versorgung lückenlos abzusichern.
Rückgang bei “Zivis”
Parallel dazu musste der Rückgang bei den Zivildienern durch zusätzliches Personal abgefedert werden. „Aus diesem Grund haben wir die Anhebung des so genannten Vorhaltungsbeitrages für das Rote Kreuz beschlossen: und zwar um 73 Prozent, konkret von 2,09 Euro auf 3,60 Euro. Das ergibt in Summe eine rückwirkende ‚Nachzahlung‘ für das Jahr 2021 in Höhe von 1,7 Millionen Euro“, sagte die Gesundheitsreferentin.