Der Abschuss wurde dem Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet
Nach der heute erfolgten Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes kann die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung bestätigt werden. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden umgehend darüber informiert, dass diese Entnahmemöglichkeit somit erloschen ist.