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VERNACHLÄSSIGUNG hat viele Gesichter und ist die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, eine Gewaltform, die am wenigsten erforscht ist und am häufigsten übersehen wird!


Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch (sorgeberechtigte) Personen. Dies erfolgt in Form von unzureichender Pflege und Kleidung, mangelnder Ernährung und gesundheitlicher Fürsorge, zu geringer Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässigen Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten.

Soziale Benachteiligung

Vernachlässigung steht häufig in Verbindung mit sozialer Benachteiligung. Sie findet jedoch in allen gesellschaftlichen Schichten statt – Stichwort „Wohlstandsverwahrlosung“. Trotz guter materieller Versorgung kann die mangelnde emotionale Zuwendung, die Ignoranz kindlicher Bedürfnisse nach Nähe und interaktivem Kontakt sowie die fehlende Feinfühligkeit und Aufmerksamkeit im Umgang mit Kindern zu psychischer Vernachlässigung mit weitreichenden negativen Auswirkungen führen.

Unbeaufsichtigter Medienkonsum

Eine neue Form von Vernachlässigung, die zunimmt, ist der fahrlässig geduldete oder zu häufige Medienkonsum, insbesondere altersinadäquater und gewalttätiger Medieninhalte (Computerspiele, Filme, soziale Medien wie z. B. „Tik Tok“, etc.). Die Aufsichtspflicht der Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber betrifft auch den virtuellen Raum!

Hinweise auf Vernachlässigung sind etwa:

  • Familiäre Konflikte
  • Isolation
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Mangelnde Hygiene (z. B. Körper, Kleidung, Wohnen)
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch der Obsorgeberechtigten
  • Mangelndes Interesse der Eltern/Bezugspersonen am Befinden und an den Aktivitäten des Kindes
  • Fehlende oder mangelnde Förderung (z. B. seltener Schulbesuch, keinerlei Freizeitaktivitäten)
  • Nicht altersadäquate Filme oder wenig/keine Kontrolle bei der Internetnutzung
  • Nicht altersadäquate Beziehungs- und Kontaktfähigkeit des Kindes

Kinder- und Jugendhilfe der BH-Hermagor

Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei der Kinder- und Jugendhilfe der BH-Hermagor unter Tel. 050536/63480 oder per E-mail an bhhe.jugendamt@ktn.gv.at