Info der BH Hermagor: Die Veranstaltungssaison beginnt, Jugendschutz ist zu beachten

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Hermagor -

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verboten!

  • Jugendliche ab dem vollendetem 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumieren, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden, nicht erwerben, besitzen oder konsumieren. Somit hat der Veranstalter nicht nur den Ausschank, sondern auch die Konsumation bzw. Weitergabe von alkoholischen Getränken von Kindern und Jugendlichen zu überwachen.
  • Da auch Tabakwaren im Rahmen von Veranstaltungen zur Veräußerung bereitgehalten werden, hat der Veranstalter auch darauf zu achten, dass für Kinder und Jugendliche der Erwerb, Besitz, Konsum und die Weitergabe von Tabakerzeugnissen, Shishas (Wasserpfeifen), E-Shishas oder E-Zigaretten und dafür notwendige Stoffe, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verboten ist.
  • Auch der Veranstalter begeht eine Verwaltungsübertretung bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Bei Verletzung des Kärntner Jugendschutzgesetzes, insbesondere beim rechtswidrigen Ausschank von Alkohol an Jugendliche drohen nach der Gewerbeordnung 1995, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2024, eine Geldstrafe von bis zu € 2180,00. 

Hinweis: Anmeldungen AKM, etc. nicht vergessen!