Vorgaben der Risikowolfsverordnung eingehalten
Wie das Land Kärnten bestätigt, wurden sämtliche Kriterien der geltenden Kärntner Risikowolfsverordnung erfüllt – insbesondere der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung. Der Abschuss erfolgte in diesem Fall direkt neben einem bewohnten Gebäude, was den Risikostatus des Tieres zusätzlich unterstreicht.
Entnahmefreigabe erloschen
Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden vom Land umgehend informiert, dass die Entnahmefreigabe mit dem erfolgten Abschuss automatisch erlischt. Weitere Maßnahmen sind damit aktuell nicht vorgesehen.









































