Besonders technische Änderungen an den Fahrzeugen führten zu Anzeigen und Strafen. So fanden sich etwa selbst gebastelte Anbaugeräte an den Zugmaschinen, oder nicht zugelassene Kindersicherungen, was zu 76 Anzeigen und 33 Organmandaten geführt hat.
18 Lenkerinnen und Lenker wurden angezeigt, weil die Ladung nicht ordentlich gesichert war, 32 solche Übertretungen wurden mit einem Organmandat geahndet. In 13 Fällen musste wegen Gefahr im Verzug die Weiterfahrt untersagt werden.
Die Schwerpunktkontrollen landwirtschaftlicher Fahrzeuge werden in den kommenden Monaten fortgesetzt. Die Polizei appelliert an betroffene Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonderes Augenmerk auf
• die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern (10 km/h bzw. 25 km/h)
• die Einhaltung der zulässigen Höchstgewichte
• die Überprüfung der maximalen Breite von Anbaugeräten (max. 3,30 Meter)
• die Ladungssicherung
• das Vorhandensein einer gültigen Begutachtungsplakette und
• den technischen Zustand der Maschinen
zu legen.