Einkommen irrelevant
Für alle sieben Pflegestufen gibt es ab Jänner mehr Geld. Dabei spielt das Einkommen der betroffenen Menschen keine Rolle. Damit soll es allen bedürftigen Personen möglich sein, die Pflege zu Hause leistbarer zu gestalten. Laut Angaben des Sozialministeriums sollen im stationären Bereich die Sozialhilfebudgets der Länder entlastet werden, da aus dem Pflegegeld ein größerer Deckungsbeitrag bereitgestellt wird.
Der Angehörigenbonus
Der seit Juli 2023 aktiver Angehörigenbonus, für pflegende Angehörige wird auch ab kommenden Jahr um 4,6 Prozent erhöht. Wer Anspruch auf diesen Bonus hat, ist jedoch genau definiert:
Die Bedingungen
Gruppe 1: Personen, die nahe Angehörige pflegen, denen mindestens Pflegegeld der Stufe 4 zusteht, und die aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert sind.
Gruppe 2: Andere nahe Angehörige, wie z.B. Pensionisten, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 4
- Überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr
- Das durchschnittliche Jahreseinkommen des pflegenden Angehörigen beträgt höchstens 1.500 Euro netto pro Monat
- Kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus durch Selbst- oder Weiterversicherung.