Wie berichtet gelten ab Morgen laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung von Covid 19.
Betroffen sind in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthendie Ortschaften Kötschach, Mauthen und Würmlach.
In der Gemeinde Dellach die Ortschaften Dellach und St. Daniel.
In der Marktgemeinde Kirchbach die Ortschaften Kirchbach, Treßdorf, Grafendorf, Gundersheim und Reisach.
Mund Nasen Schutz verwenden
In den oben genannten Ortschaften ist das Betreten öffentlicher Bereiche ohne eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung verboten. Öffentliche Bereiche im Sinne dieser Verordnung sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.
Weitere ergänzende Regelungen gibt es betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen im Bezirk Hermagor
Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossene Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1.000 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bestraft.
Diese Verordnung tritt am 5.10.2020 mit 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 18.10.2020 außer Kraft.