Zahnkorrekturen für Erwachsene – welche Möglichkeiten gibt es?

- ANZEIGE

Online -

Ob Aligner, lose oder feste Zahnspange – sie alle dienen der Therapie von Zahnfehlstellungen. Doch was sind eigentlich ihre wesentlichen Merkmale? Und worauf muss man im Hinblick auf den Schweregrad der Zahnfehlstellung und die mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen achten, bevor man sich für eine Therapieform entscheidet? Hier einige diesbezügliche Hinweise.


Was sind die grundsätzlichen Merkmale der bekanntesten Zahnspangen-Arten?

Aligner (Zahnschiene)

Mithilfe von transparenten Zahnschienen, wie sie unter anderem unter https://drsmile.at/ zu sehen sind, lassen sich leichtere bis mittelschwere Zahnkorrekturen vornehmen. Die dafür benötigten Aligner werden mithilfe des 3D-Drucks angefertigt. Dabei wird pro Behandlungsschritt mit einer Zahnschiene gerechnet, der durchschnittlich knapp 14 Tage für mindestens 22 Stunden am Tag getragen werden muss. Abhängig von der Schwere der Zahnfehlstellung werden so bei Verschiebungen von rund 0,15 bis 0,25 Millimetern pro Aligner etwa zehn bis 50 Einzelschienen benötigt. Vorteil bei dieser Art der Korrektur: Durch die transparente Optik fällt die durchsichtige Zahnspange kaum auf.

Herausnehmbare Zahnspangen

Auch bei ihnen ist der Name Programm, allerdings sind sie im Gegensatz zum Aligner mit Draht und Schrauben versehen. Dadurch lässt sich mit ihrer Hilfe auch ein Überbiss korrigieren, der für eine Zahnschienentherapie zu gravierend wäre. Was übrigens auch für andere Behandlungsarten wie die Oberkieferknochen-Dehnung bei einem zu engen Kiefer gilt

Festsitzende Zahnspangen

Festsitzende Zahnspangen sind fest auf den Zähnen montiert und bestehen aus zwei Komponenten: aus den Keramik- oder Metallbrackets und aus dem durch diese Ösen gefädelten Drahtbogen. Dadurch und durch die permanente Wirkung rund um die Uhr kann der Draht einen dauerhaft starken Druck ausüben. Dadurch lassen sich die größten Veränderungen bei der Zahnfehlstellung bewirken und selbst medizinisch gravierende Fälle behandeln. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist allerdings ein regelmäßiges Nachspannen oder ein Austausch des Drahtbogens. Und auch die Zahnpflege muss mit besonderer Gründlichkeit erfolgen. Außerdem sollte man beim Essen von bestimmten Speisen wie einem Apfel etwas vorsichtiger sein, um die Konstruktion nicht zu beschädigen.

Was muss bei der Entscheidung für einen Zahnspangentyp berücksichtigt werden?

Zunächst einmal ist vor dem Behandlungsbeginn zu klären, ob die Zahnkorrektur ästhetisch-kosmetischen Gründen dient oder ob eine medizinische Notwendigkeit für das Beheben der Fehlstellungen vorliegend. In diesem Zusammenhang gilt es, bei im Zuge einer Voruntersuchung und eines Anamnese-Gesprächs mit einem Zahnarzt, den Zustand sowie die Positionierungen der Zähne festzustellen, um den Schweregrad der konkreten Zahnfehlstellungen zu ermitteln. Als Basis dafür dient der IOTN, der internationale Index der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Dieser setzt sich aus fünf verschiedenen Stufen zusammen, die die gesamte Bandbreite von gering (1) bis sehr hoch (5) abdecken. In diesem Zusammenhang ist klar geregelt, welcher objektiv bestimmbare Messwert in welchen IOTN-Bereich fällt.

Wichtig dabei zu wissen: Die Grade 1 bis 3 werden von den gesetzlichen Krankenkassen als kosmetisch gewertet, weshalb die damit verbundenen Behandlungskosten nicht übernommen werden. Und auch bei Therapien der Grade 4 und 5 muss ein erwachsener Patient immer noch 20 % der Kosten selbst tragen. Anders sieht es unter Umständen bei den privaten Kassen aus. Sie übernehmen teilweise auch kosmetisch-ästhetische Behandlungen, wobei die Höhe der Rückerstattung vom Umfang des individuell gewählten Versicherungspakets abhängt. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob es sich beim gewählten Kieferorthopäden um einen Vertragskieferorthopäden mit ÖGK-Vertrag oder einen Wahlkieferorthopäden ohne Kassenvertrag handelt. Denn auch dadurch kann sich die Höhe der (Teil-) Kostenübernahme verändern. Und natürlich sollten sich Patienten vorher gründlich mit der Frage befassen, wer im Zweifelsfall bei Behandlungsfehlern haftet und sich diesbezüglich umfassend beraten lassen. Auch das gehört schließlich zum Gesamtpaket Patientensicherheit dazu.