Verkehrs-, Kraftfahr- und Führerscheinrecht

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Gail-, Gitsch- und Lesachtal -

Im Bereich Verkehr werden zahlreiche Gesetze und Verordnungen im Bereich des Verkehrs-, Kraftfahr- und Führerscheinrechts vollzogen.

Die Erteilung von Lenkberechtigungen oder KFZ- Zulassungen stellt nur einen kleinen Teil der Aufgaben der BH, Bereich Verkehr, dar

Die Kontrolle, der Schutz und die Hebung der Verkehrssicherheit werden durch behördliche Maßnahmen im Bereich der Erteilung einer Lenkberechtigung (Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung, Organisation und Durchführung von praktischen und theoretischen Führerscheinprüfungen), aber auch bei Besitzern von Lenkberechtigung u.a. bei Verstößen gegen die Alkoholbestimmungen, Geschwindigkeitsdelikten, Suchtgiftbestimmungen etc. gewährleistet. Damit wird letztlich allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, Lenker von Kraftfahrzeugen) ein hoher Standard in diesem Bereich garantiert, was letztlich durch rückläufige Unfallzahlen einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Faktor darstellt.

Straßenverkehrsordnung

Dies gilt auch für Vollziehung der bestehenden Bestimmungen im Bereich des Verkehrsrechts. Die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Bodenmarkierungen, die Anlage von Schutzwegen, sowie die Anordnung erforderlicher Verbote und Gebote stellen nur auszugsweise Tätigkeiten dar, die wesentlich zu den sicheren Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr im Bezirk beitragen.

Kraftfahrzeuge

Auch die Qualitätssicherung im Bereich des Kraftfahrwesens, insbesondere bei der Zulassung und laufenden Kontrolle von Kraftfahrzeugen, ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit im Bereich Verkehrsrecht und zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit. Es ist das Interesse aller, dass nur Kraftfahrzeuge zugelassen und in weiterer Folge auch verwendet werden, welche verkehrs- und betriebssicher sind. Die unabhängige und damit objektiven behördlichen Kontrollen der Werkstätten, aber auch der beliehenen Versicherungen, betreffend die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Die Vorladung und unabhängige Überprüfung von Kraftfahrzeugen bei denen der Verdacht besteht, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, die gegebenenfalls erforderliche notwendige Aufhebung einer Zulassung mit der damit verbundenen Einziehung von Kennzeichen und Zulassungsschein, sind nur einige Maßnahmen in diesem Bereich. Auch wenn diese Tätigkeiten kaum öffentlich wahrgenommen werden, sind diese unabdingbar für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Haftpflichtversicherung

Die laufende Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge im Bezirk erfolgt weitgehend unbemerkt, ist aber für alle Verkehrsteilnehmer von immenser Bedeutung. Spätestens im Falle eines Unfalles, wenn es darum geht, ob der Unfallgegner eine bestehende Haftpflichtversicherung hat und damit die Folgeschäden des Unfalles gedeckt sind, ist dies entscheidend!

Bezirkshauptmannschaft Hermagor
050 536/63000
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