Grundsätzlich obliegt die Pflege und Erziehung von Kindern den leiblichen Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Wird gegen das Kind Gewalt ausgeübt und es vernachlässigt, muss die Kinder- und Jugendhilfe einschreiten und das Kind schützen.
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet eine umfassende Unterstützung für Eltern, Jugendliche und Kinder insbesondere in folgenden Bereichen:
- Schutz bei Gewalt gegen Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Erziehung, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- Vermittlung in Beratungseinrichtungen und Schutzzentren
- Hilfe und Therapie in Krisensituationen
- Hilfe für bedürftige Familien
- Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen
- Pflegeeltern- und Adoptionsvermittlung
Gewalt gegen Kinder – wer kann sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden?
Zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Gerade deshalb ist es den SozialarbeiterInnen, welche zuständig für die Unterstützung und Beratung von Familien sind so wichtig, dass Hilfe so früh wie möglich in Anspruch genommen wird, damit Krisen abgewendet werden können. Es gibt in Familien immer wieder „stürmische Zeiten“, in denen Eltern ratlos sein können. Dafür muss man sich nicht schämen. Jedoch zum Wohl seiner eigenen Kinder Unterstützung anzunehmen ist die verpflichtende Fürsorge der Eltern für die eigenen Kinder. Entsteht jedoch der Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden bzw. wurden, so ist dies der Kinder- und Jugendhilfe sofort mitzuteilen und werden Maßnahmen ergriffen.
Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen
Die Kinder- und Jugendhilfe ist aber nicht nur beratend und unterstützend in erzieherischen Themen zuständig, sondern unterstützt in vielfältiger Weise Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern. So kann sie eine wichtige Unterstützung auch bei der oft schwierigen Geltendmachung von Unterhalt sein. Die Kinder und Jugendhilfe kann mit Zustimmung eines Elternteiles einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts stellen, Unterhaltsvorschüsse oder Vaterschaftsfeststellungen beantragen.
Pflegeeltern- und Adoptionsvermittlung
Die Vermittlung von Pflegeeltern darf nur von der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen werden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur für die Vermittlung zuständig, sondern hat die persönliche Eignung der Pflegeeltern zu überprüfen und zu dokumentieren. Das oberste Ziel jeder Vermittlung ist das Kindeswohl.
Verschwiegenheitspflicht
Die Sozialarbeiter und sonstigen Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe kommen mit sehr intimen und persönlichen Angelegenheiten von Familien in Berührung. Deshalb gilt für sie eine strenge Verschwiegenheitspflicht. Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe dürfen über die Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, nicht sprechen.
Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Gerne geben die SozialarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaft Hermagor Auskunft und Beratung bei offenen Fragen unter:
Tel.: 05 0536 63480
bhhe.jugendamt@ktn.gv.at