Derzeit wird das Team verstärkt um
zwei Kleinkinderzieher*innen (m/w/d)
als Karenzvertretung (bis 31.08.2023)
Zeitpunkt der Aufnahme: 1. September 2022
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung (26 bzw. 28 Wochenstunden)
Einstufung und Entlohnung: Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeinde- mitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27. Das Bruttomonatsgehalt erhöht sich entsprechend allfällig anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal zwei Jahre).
Für Ihre Bewerbung unbedingt erforderliche Nachweise:
• Facheinschlägige Ausbildung im Rahmen von zumindest 430 Unterrichtseinheiten, die Sie befähigt, die Tätigkeiten der Kindergärtner*in zu unterstützen sowie
• die österreichische Staatsbürgerschaft oder freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Als Bewerber*in bringen Sie gerne mit:
• guter und kompetenter Umgang mit Kindern und Eltern
• sicheres Auftreten
• hohe Belastbarkeit
• Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit
• Fähigkeit zum vernetzten Denken
• Bereitschaft zur Weiterbildung
• Flexibilität, in allen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen der Marktgemeinde Kirchbach Dienst zu versehen
Ihrem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
• Ausbildungs- und eventuelle Dienstzeugnisse
• Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis für einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und
• der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
• Kandidat*innen, welche in die engere Auswahl kommen, müssen einen aktuellen Strafregisterauszug nachreichen
Bewerbung:
Ihre Online-Bewerbung unter https://bewerbung.cnc.gv.at bis spätestens Sonntag, den 24. Juli 2022, wird schon freudig erwartet! Für Fragen zur Einstufung und Entlohnung stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Gemeinde-Servicezentrums unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung. Unvollständige Bewerbungsunterlagen müssen bereits im Rahmen der Vorselektion aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.