Das Team im Gemeindeamt wird verstärkt durch einen/eine
Leiter*in des inneren Dienstes
Diese vielseitigen Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle warten unter anderem auf Sie:
- Sie gestalten in Leitungsfunktion die Rahmenbedingungen für ein professionelles, kompetentes Verwaltungsmanagement – personell, organisatorisch und inhaltlich.
- Sie sind Ansprechpartner für Bürgermeister und Gemeindeorgane, für Bedienstete und die Bevölkerung und unterstützen den konstruktiven Dialog zwischen Politik und Bürger*innen.
- Sie tragen dazu bei, die Verwaltungsstrukturen und -abläufe laufend zu optimieren und gewährleisten damit deren Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Gesetzmäßigkeit.
- Gemeinsam mit Ihrem Team und dem Bürgermeister entwickeln Sie klare strategische Zielsetzungen und Arbeitsprogramme für die Gemeindeverwaltung.
- Sie tragen die Hauptverantwortung für die Vorbereitung, die gesetzmäßige Erledigung und für die Umsetzung der Gemeindevorstands- und Gemeinderatsbeschlüsse. Eine Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen ist daher notwendig.
- Sie führen die Dienstaufsicht über alle Dienststellen und sind zuständig für die interne Kontrolle (IKS).
- Sie planen, koordinieren und realisieren Projekte und Bauvorhaben der Gemeinde
- Sie sind zuständig für Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
- Ihnen obliegt die Bearbeitung diverser Rechts- und Vertragsangelegenheiten und die Ausarbeitung unterschiedlichster Rechtsfragen
- Sie sind offen für die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einem modernen Bürgerservice.
- Sie erledigen die Ihnen vom Bürgermeister zugeteilten Aufgaben.
Allgemeine, unbedingt zu erfüllende Voraussetzungen:
- den einschlägigen Abschluss eines Fachhochschul- oder Universitätsstudiums (Bachelor-Niveau) und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Abschluss einer höheren der Verwendung entsprechenden Schule und eine einschlägige berufliche Erfahrung im Ausmaß von zumindest fünf Jahren
- die österreichische Staatsbürgerschaft
Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:
- einschlägige Praxis in einer Führungsfunktion (Öffentliche Verwaltung oder Privatwirtschaft)
- Kenntnisse von öffentlicher Verwaltung und moderner Büroorganisation
- umfassende Kenntnisse im Bereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht
- abgelegte Standesbeamtenprüfung bzw. Bereitschaft, diese abzulegen
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse, idealerweise Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV-Systemen
- Objektivität und Offenheit in der Amtsführung, Entscheidungsfreude und Durchsetzungskraft
- Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Mitarbeitern*innen und Bürger*innen
- Führungs-, Management- und Sozialkompetenz
- strategisches, zukunftsorientiertes und ganzheitliches Denken
- Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit
- sicheres und repräsentatives Auftreten
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
Zeitpunkt der Aufnahme: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt mit 40 Wochenstunden
Einstufung und Entlohnung: Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt die Einstufung bis zur Übernahme der Leitung des inneren Dienstes entsprechend der Gehaltsklasse 15, Stellenwert 57, danach entsprechend der Gehaltsklasse 16, Stellenwert 60, wobei allfällige anrechenbare Vordienstzeiten von maximal 10 Jahren berücksichtigt werden.
Bewerbung
Wenn Sie an dieser herausfordernden Position Interesse haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter https://bewerbung.cnc.gv.at bis spätestens 3. April 2022.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden bereits im Rahmen der Vorselektion aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Für Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463/55 111 350 gerne zur Verfügung.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes – Gleichbehandlungsgesetz 2022.: Bewerbungen von Frauen für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.