Längeres Laden ist kein Problem für die Versicherung
Viele Menschen trennen Geräte nach dem Laden nicht sofort vom Stromnetz – eine Praxis, die Versicherungen laut Tschernutter nicht automatisch als grob fahrlässig werten. Demnach vielmehr entscheidend ist, dass keine offensichtlichen Mängel wie aufgeblähte Akkus oder beschädigte Ladegeräte vorhanden sind. „In Ihrer Eigenheim- oder Haushaltspolizze sollte unbedingt die grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein. Das sorgt für einen erweiterten Schutz und erleichtert die Schadenregulierung erheblich“, betont Tschernutter gegenüber dem ORF.
Heimrauchmelder retten Leben
Besonders in Kärnten gelten verschärfte Vorschriften: Anders als in manchen Bundesländern, wo Rauchmelder nur bei Neubauten oder Umbauten vorgeschrieben sind, müssen sie hier auch in Bestandsgebäuden installiert sein. Gerade bei den zuletzt gemeldeten Akku-Bränden haben Rauchmelder entscheidend dazu beigetragen, Schäden zu begrenzen und Menschenleben zu schützen. Versicherungsrechtlich gab es laut Tschernutter in den vergangenen zwölf Jahren keine Probleme. Fehlen jedoch Rauchmelder und kommt es zu Verletzten oder gar Todesfällen, sind strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
EU-Produkte im Brandfall abgesichert
Auch bei E-Scootern, Rollern oder EU-zugelassenem Kinderspielzeug greift die Versicherung, falls es zu einem Brand kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte im Geschäft oder online gekauft wurden. Tschernutter rät dennoch, auf Produkte aus der Europäischen Union zu setzen: „Nur EU-Produkte unterliegen der europäischen Produkthaftpflicht, was zusätzlichen Schutz im Schadensfall bietet.“









































