FFP2-Pflicht kann an betroffenen Standorten kurzfristig eingeführt werden
In den Krankenhäusern der “KABEG” werde das auch genau so umgesetzt, wie Pressesprecherin Nathalie Trost berichtet. Das heißt also, dass ab 1. Mai, also ab kommender Woche, dann keine FFP2-Tragepflicht mehr bestehen wird – “weder für das Personal, noch für Patienten und Besucher”, so Trost. Allerdings: “Wenn erforderlich, dann werden wir lokal nachschärfen.” Heißt so viel wie: Wenn es das Infektionsgeschehen notwendig macht, könnte durchaus wieder eine FFP2-Pflicht an betroffenen Standorten kurzfristig eingeführt werden.