Am 30. April endet die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern/Arztpraxen

Kärnten/Österreich -
Über drei Jahre begleiten uns nun schon Regelungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Langsam werden nun allerdings auch die letzten noch bestehenden Maßnahmen aufgehoben. Bis 30. Juni möchte die Bundesregierung in Österreich dann jedenfalls wieder in den Regelbetrieb übergehen.


Ein Ende der letzten noch verbleibenden Corona-Maßnahmen in Österreich ist in Sicht. Bereits in wenigen Tagen wird der erste Schritt im “Fahrplan” der Bundesregierung schlagend: Die FFP2-Maskenpflicht endet am 30. April. Diese gilt aktuell ja noch in besonders vulnerablen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Arztpraxen und Krankenhäuser. Wir haben bei der “KABEG” nachgefragt, was das nun tatsächlich bedeutet.

FFP2-Pflicht kann an betroffenen Standorten kurzfristig eingeführt werden

In den Krankenhäusern der “KABEG” werde das auch genau so umgesetzt, wie Pressesprecherin Nathalie Trost berichtet. Das heißt also, dass ab 1. Mai, also ab kommender Woche, dann keine FFP2-Tragepflicht mehr bestehen wird – “weder für das Personal, noch für Patienten und Besucher”, so Trost. Allerdings: “Wenn erforderlich, dann werden wir lokal nachschärfen.” Heißt so viel wie: Wenn es das Infektionsgeschehen notwendig macht, könnte durchaus wieder eine FFP2-Pflicht an betroffenen Standorten kurzfristig eingeführt werden.