Digitalisierung und positiver Nutzen
Für Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation im BMF, ist das ein weiterer wichtiger Schritt, Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar und den positiven Nutzen spürbar zu machen: „Wer schon einmal in der Situation war, schnell Dokumente vorlegen zu müssen, diese aber – warum auch immer – nicht zur Hand sind, weiß den Wert dieses Service mit Sicherheit zu schätzen. Wir wollen das Urkundenservice auch noch ausbauen und prüfen gerade die Möglichkeit, weitere Dokumente und Urkunden elektronisch verfügbar zu machen“, so Tursky.
Gebührenpflichtig
Gebührenpflichtig können entweder ein Gesamtauszug der im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) gespeicherten Daten oder Teilauszüge zu den Themen Geburt, über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft, über die Namensführung (beinhaltet alle vorangehenden Namen), über alle Ehen, bzw. alle eingetragenen Partnerschaften bestellt werden.
Nutzungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Urkundenservice im Digitalen Amt ist, neben der Registrierung in der App Digitales Amt, der Besitz einer Handysignatur oder ID-Austria sowie die Entrichtung einer Gebühr, die über die Digitales-Amt-App mittels Online-Zahlungsmethode eingehoben wird.
Weiteres: Für die optimale Nutzung des digitalen Amts und vieler weiterer E-Government-Services ist der Besitz einer elektronischen Identität. Die ID Austria kann bereits in mehr als 200 Online-Anwendungen diverser Behörden verwendet werden. Ende März sind bereits mehr als 826.000 ID-Austria im Einsatz.