Abschuss einer Wölfin
Der Abschuss erfolgte am 30. Jänner, innerhalb des genehmigten 10-km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung. Er wurde ordnungsgemäß, innerhalb von 24 Stunden gemeldet und vom Wolfsbeauftragten des Landes begutachtet. Es handelt sich beim erlegten Tier um eine Wölfin. Alle benötigten Untersuchungen und DNA-Proben wurden bereits an Ort und Stelle durchgeführt. Der Kadaver der Wölfin verbleibt beim Jagdausübungsberechtigten, der das Tier erlegt hat, wie es das Kärntner Jagdgesetz vorsieht.
Sicherheit der Bevölkerung
„Man sieht anhand dieses Falls wieder deutlich, warum es so wichtig war, in die Kärntner Wolfsverordnung auch eine klare Regelung für Siedlungsgebiete aufzunehmen. Das ist es, was diese Verordnung österreichweit einzigartig macht, und genau dadurch können wir eingreifen, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht“, betont Gruber, der die Wolfsverordnung vor kurzem auch nachgeschärft hat.
Die Abschussmöglichkeit für einen Risikowolf im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis 15.2. gegolten hätte, ist mit der Erlegung dieser Wölfin erloschen. Die Jagdausübungsberechtigten werden darüber umgehend behördlich informiert.