Betriebskostencheck: Beispiel einer Mieterin aus dem Lavanttal
„Das aktuelle OGH-Urteil im Sinne einer Mieterin aus dem Lavanttal zeigt einmal mehr, wie wichtig diese Aktion ist. Die Betriebskosten sind ein immer größerer Kostenfaktor beim Wohnen und müssen deshalb ganz besonders genau angeschaut werden“, betont Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Konkret fand sich auf der Betriebskostenabrechnung, die die Wohnungseigentümerin BÙWOG der Lavanttalerin im Jahr 2019 ausgestellt hatte, ein Posten in Höhe von 100 Euro für eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen. Ein Einspruch der AK blieb ungehört, daher wurde der Rechtsweg eingeschlagen. Mit dem nunmehrigen OGH-Urteil bekommen alle Mieterinnen und Mieter der Wohnanlage die zu Unrecht verrechneten Kosten zurückerstattet.
Das Urteil hat aber eine noch weitreichendere Konsequenz: „Für heimische Mieterinnen und Mieter bedeutet das Urteil, dass kein Vermieter – weder privat noch gewerblich – solche Überprüfungskosten auf Mieter überwälzen darf, denn es handelt sich um Erhaltungskosten der Liegenschaft“, erklärt AK-Präsident Günther Goach.
Wichtige Aktion des Landes Kärnten und der AK
„Die gemeinsame Aktion des Landes Kärnten und der AK bringt mehrfachen Nutzen: Mieterinnen und Mieter bekommen eine genaue Aufklärung über ihre Betriebskosten und in strittigen Fällen eine hoch kompetente Rechtsberatung und -begleitung. In dutzenden Fällen wurden in den vergangenen Jahren dabei ungerechtfertigte Kostenüberwälzungen aufgedeckt und im Sinne der Mieterinnen und Mieter geklärt. Das hat auch dazu geführt, dass sich die Qualität der Abrechnungen mit den Jahren merkbar verbessert hat“, betont Schaunig. In diesem Zusammenhang verweisen Goach und Schaunig auch darauf, dass die Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer Kärnten dank der finanziellen Unterstützung des Landes allen Kärntnerinnen und Kärntnern offensteht.