Land Kärnten trägt gestiegenen Energiekosten Rechnung und erhöht die Heizunterstützung – Je nach Einkommen gibt es zwischen 210 und 280 Euro – Antragsfrist startet am 2. Oktober

Bis zu 280 Euro: Kärntner Heizzuschuss kräftig erhöht

Kärnten -

Erneut kräftig erhöht wird der Kärntner Heizzuschuss inklusive Energiebonus. Einen entsprechenden Akt bringt Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig in der kommenden Regierungssitzung ein. „Angesichts der anhaltenden Teuerung haben wir uns dazu entschieden, den Kärntner Heizzuschuss auch heuer wieder mit einem Energiebonus aufzustocken, und zwar diesmal in noch größerem Umfang als im Vorjahr“, erklärt Schaunig.


Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

KärntnerInnen mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten gezielt entlasten

„Es ist mein Ziel, Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten gezielt zu entlasten. Kärnten weist zwar im Österreichvergleich die günstigsten Mieten auf, aber leider steigen die Betriebskosten stark an, und das betrifft auch die Wärme. Daher erhöhen wir die Heizkostenunterstützung heuer seitens des Landes erneut um einen Energiebonus“, so Schaunig. Der Grund für diese Vorgehensweise ist die Kostenaufteilung: Die Kosten für den reinen Heizzuschuss (rund 3,31 Millionen Euro) teilen sich Land und Gemeinden.

Um die Gemeinden nicht stärker zu belasten, bleibt diese Summe unverändert und es wird stattdessen der Energiebonus oben draufgelegt, den das Land alleine finanziert (Kosten: rund zwei Millionen Euro).

Ebenfalls angehoben wurden die Einkommensgrenzen:

  • Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze
    o für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto,
    o für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto.
  • Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze
    o für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto,
    o für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto.
  • Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310
    Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für
    den großen Zuschuss).
  • Beispiel: Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze für den
    kleinen Heizzuschuss bei 2.500 Euro netto.
  • Anträge können ab 02. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt
    werden