Nur Empfehlung in Innenräumen

Corona-Regelung bleibt bestehen: Wie es nun mit der Masken­pflicht aussieht

Kärnten/Österreich -

Dort, wo sie auch bisher galt, wird sie auch weiter gelten: die Maskenpflicht. Die FFP2-Maske bleibt uns also auch weiterhin in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen nicht erspart.


Am kommenden Sonntag, den 23. Oktober, läuft die derzeitige Corona-Basismaßnahmenverordnung aus. Immer wieder wurde über die Rückkehr der Maske in den Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gemutmaßt, nun ist es aber fix: Die Maskenpflicht bleibt vorerst unverändert. Damit muss auch weiterhin in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen eine FFP2-Maske getragen werden, in Geschäften und Öffis aber nicht.

Empfehlung des Gesundheitsministeriums

Generell beschreibt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Maske als das “effektivste Mittel” im Kampf gegen das Virus. Da allerdings die Infektionen in den Spitälern wieder zurückgehen, braucht es vorerst keine weiteren Verschärfungen. Dennoch empfiehlt man das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Auch laut Experten scheint der Höhepunkt der derzeitigen Welle bereits erreicht zu sein.