Seit vorgestern sind nur mehr ungeimpfte Personen im Lockdown. Für sie heißt es auch weiterhin, die eigenen vier Wände dürfen nur noch für gewisse Tätigkeiten verlassen werden. Shoppen oder zum Friseur gehen ist auch hier immer noch tabu. Zwei Personengruppen können sich aber, trotz fehlender Impfung, aus dem Lockdown freitesten.
Schwangere und Risikopatienten
Für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, gelten die 2G-Beschränkungen nicht. Auch Schwangere sind vom Lockdown ausgenommen. Was diese Personen aber beachten müssen: Damit die Ausgangssperre und die anderen Regelungen nicht gelten, müssen sie einen PCR-Test machen. Das heißt, wenn eine Schwangere beispielsweise Bekleidung shoppen gehen möchte, braucht sie dafür einen negativen Testbescheid.