Geld zurück: Dieser Streaminganbieter muss Rückzahlungen an Nutzerinnen & Nutzer leisten

Österreich -

Die Arbeiterkammer (AK) hat Vertragsbedingungen des TV- und Streaminganbieters Canal+ (früher HD Austria) genau geprüft und dabei mehrere problematische Klauseln identifiziert. Im Anschluss an eine eingereichte Klage konnte die AK eine Einigung mit Canal+ erzielen, die für betroffene Konsument:innen eine wichtige finanzielle Entlastung bedeutet. Besonders hervorzuheben ist, dass Canal+ die zu Unrecht erhobene Aktivierungsgebühr nun zurückzahlen muss. Darüber hinaus hat sich der Anbieter verpflichtet, bestimmte Klauseln künftig nicht mehr anzuwenden.

AK ging gegen einige Klauseln vor und erzielte Einigung mit Canal+ – Diverse Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden.

Aktivierungsgebühr: Rückzahlung für Betroffene möglich

Viele Kund:innen mussten beim Abschluss eines Abonnements eine Aktivierungsgebühr entrichten, zuletzt in Höhe von 29,90 Euro. Die AK bewertete diese Gebühr sowie weitere Vertragsklauseln als rechtswidrig und nahm daher rechtliche Schritte gegen Canal+ vor. Die erzielte Einigung sieht vor, dass Canal+ die zu Unrecht eingenommene Aktivierungsgebühr auf Antrag zurückerstattet.

So profitieren Betroffene von der Einigung

Kund:innen, die eine Aktivierungsgebühr bezahlt haben und bisher keine Rückerstattung erhalten haben, werden von Canal+ ein Informationsschreiben bekommen. Dieses enthält alle notwendigen Angaben, wie eine Rückforderung geltend gemacht werden kann.Wer kein Schreiben erhalten hat, kann die Rückzahlung ganz einfach über die offizielle Website von Canal+ beantragen oder dafür den von der Arbeiterkammer bereitgestellten Musterbrief verwenden. So wird der Vorgang unkompliziert und transparent für die Verbraucher:innen gestaltet.