Bei Anspruch auf Unterstützung, 50 Euro Energiebonus dazu
Hier gibt es zwei Versionen: Einerseits kann man die “große” (180 Euro), andererseits die “kleine” (110 Euro) Heizkostenunterstützung beantragen. Zusätzlich dazu wird, bei Anspruch auf die Unterstützung, dieses Mal auch ein 50 Euro Energiebonus mit überwiesen. Doch die Einreichfrist geht nun dem Ende zu. Nur noch bis Ende nächster Woche, also bis zum 28. April, kann diese Hilfe beantragt werden. Den Antrag muss man am Wohnsitzgemeindeamt stellen. Man benötigt dafür den Einkommensnachweis.
Die “große” Unterstützung
Für die “große” Unterstützung in Höhe von 180 Euro (plus 50 Euro Energiebonus) gelten die Einkommensgrenzen für:
- Alleinstehende und Alleinerziehende sowie alleinstehende Pensionisten, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, von 1.100 Euro netto monatlich,
- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind…) 1.560 Euro netto monatlich.
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige): 270 Euro netto.
Die “kleine” Unterstützung
Für die “kleine” Unterstützung in Höhe von 110 Euro (plus 50 Euro Energiebonus) gelten die Einkommensgrenzen für:
- Alleinstehende / Alleinerziehende von 1.250 Euro netto monatlich,
- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind…) 1.730 Euro netto monatlich.
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) 270 Euro netto.