Einkommensgrenze
Zahlreiche Bezugsberechtigte sollen auch dieses Jahr wieder erreicht werden. Für den großen Heizzuschuss steht die Einkommensgrenze bei 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beläuft sie sich auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Zuschuss liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Gemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro.
Anträge ab 2. Oktober möglich
Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Zwei Erwachsene und zwei Kinder können daher gemeinsam 2.500 Euro netto verdienen und würden den kleinen Zuschuss noch bekommen. Die Anträge dafür können ab dem 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.