Ab 2. Oktober kann der Antrag gestellt werden.

Heizzuschuss für die kommende Heizperiode: Diese Kärntner bekommen bis zu 180 Euro

Kärnten -
In der Regierungssitzung am 1. August wurde der Heizzuschuss für die kommende Heizperiode für die Kärntner Haushalte beschlossen. Anträge können ab 2. Oktober gestellt werden.


“Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung wurde heute in der Regierungssitzung mit dem Heizzuschuss eine weitere Unterstützungsleistung für Kärntner beschlossen”, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig. Dabei handelt es sich um den Heizkostenzuschuss des Landes. Der “kleine” beträgt 110, der “große” 180 Euro. Das Land hat dafür 3,31 Millionen Euro an Budgetmittel für die Heizperiode 2023/24 hinterlegt, “50 Prozent davon tragen die Gemeinden”, unterstreicht Schaunig.

Einkommensgrenze 

Zahlreiche Bezugsberechtigte sollen auch dieses Jahr wieder erreicht werden. Für den großen Heizzuschuss steht die Einkommensgrenze bei 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beläuft sie sich auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Zuschuss liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Gemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro.

Anträge ab 2. Oktober möglich

Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Zwei Erwachsene und zwei Kinder können daher gemeinsam 2.500 Euro netto verdienen und würden den kleinen Zuschuss noch bekommen. Die Anträge dafür können ab dem 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.