Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 2 (im Falle von Demenz) bzw. ab der Pflegestufe 3 betreuen. Wie die Gesundheitsreferentin versichert, sei noch nie jemand abgewiesen worden, sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben waren. „Wir können unser Kontingent im Fall des Mehrbedarfs aufstocken.“
Pflege während des Urlaubs wird vom Land bereitgestellt
Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt – über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegekoordinatoren in den Gemeinden sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, versichert die Gesundheitsreferentin.
Anmeldung ab September
Ab Freitag, 1. September ist die Anmeldung für den Herbsturlaub möglich. Zur Auswahl stehen drei Wochen (1. Turnus vom 19. November bis 26. November 2023; 2. Turnus vom 3. Dezember bis 10. Dezember 2023; 3. Turnus vom 10. Dezember bis 17. Dezember 2023). Anmeldeschluss ist der 13. Oktober. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich.