Wie Reisemängel korrekt melden?
„Der erste Schritt bei einem Reisemangel ist stets die sofortige Meldung beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort. Dokumentieren Sie den Mangel genau, idealerweise mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Chance zur Abhilfe“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und führt aus: „Versäumnisse können dazu führen, dass Ansprüche später verfallen. Oft können kleine Probleme direkt vor Ort behoben werden, wenn man sie anspricht.“ Wird der Mangel trotz Meldung nicht behoben oder ist eine Abhilfe vor Ort unmöglich, sollten Beweise gesichert werden. „Sammeln Sie Zeugenaussagen, heben Sie alle Belege auf und führen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll. Dieses Protokoll sollte den genauen Zeitpunkt, die Art des Mangels und die gemeldeten Personen festhalten. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist es ratsam, die Mängel schriftlich und per Einschreiben beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Fassen Sie alle Mängel detailliert zusammen und legen Sie die gesammelten Beweismittel bei. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beantwortung“, so die Juristin.Praktische Hilfe gibt es auf der AK-Website, wo Musterbriefe für die Geltendmachung von Reisemängeln zum Download bereitstehen.
Flugverspätungen, Handynutzung und Kreditkarten
Neben den klassischen Reisemängeln lauern im Urlaub weitere Fallen:
Achten Sie bei Kreditkartenzahlungen im Ausland darauf, immer in der Landeswährung zu zahlen, da der Umrechnungskurs Ihrer Bank meist günstiger ist als der des Händlers. Bei Bargeldabhebungen am Automaten können hohe Gebühren anfallen, insbesondere wenn der Betreiber des Automaten selbst noch eine Gebühr verlangt. Prüfen Sie vor der Abhebung die Konditionen. Oft ist es sinnvoller, kleine Beträge in bar mitzunehmen.