Innerhalb der EU gilt „Roam like at Home“!
Ob am Strand oder unterwegs: Schnell ist ein Foto verschickt oder die Lieblings-App aktualisiert – oft ohne es zu merken. Gerade automatische Updates, Push-Nachrichten oder Messenger-Dienste verursachen im Ausland oft hohe Datenmengen und damit hohe Kosten. Die AK empfiehlt deshalb, wenn möglich WLAN zu nutzen und das Datenroaming konsequent auszuschalten. Denn funktionieren öffentliche WLAN-Netze nicht, schalten viele Handys automatisch wieder aufs teure Mobilfunknetz um. Reisen Sie innerhalb der EU, Norwegen, Liechtenstein oder Island, entstehen für Telefonate und Internetnutzung keine zusätzlichen Kosten dank der „Roam like at Home“-Regelung. Freieinheiten aus dem heimischen Tarif gelten hier ebenfalls. Beim erstmaligen Einbuchen in ein fremdes Netz erhalten Sie eine Roaming-Informations-SMS mit wichtigen Details.
Weltweite Kostenobergrenze beim Datenroaming – aber mit Einschränkungen
Weltweit gilt für Datenroaming eine Kostenobergrenze von 60 Euro pro Abrechnungszeitraum. Sobald 80 Prozent dieses Limits erreicht sind, werden Kunden per SMS informiert. Die Sperre kann zwar aufgehoben werden, doch die AK empfiehlt, dies nur mit größter Vorsicht zu tun. Eine unkontrollierte Aufhebung kann schnell zu hohen Kosten führen, vor allem in Ländern außerhalb der EU. Viele Anbieter bieten mittlerweile Roamingsperren für „außerhalb der EU“ an, mit denen sich ungewollte Gebühren zuverlässig vermeiden lassen, ohne das günstige EU-Roaming einzuschränken.
Besonderer Vorsicht geboten auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen
Ein spezielles Problem stellen Roamingkosten auf nicht-terrestrischen Netzen dar, etwa Satellitennetze auf Kreuzfahrtschiffen oder im Flugzeug. Hier gilt zwar ebenfalls die Kostenobergrenze für Daten, allerdings sind Telefonate und andere Roamingentgelte meist deutlich teurer als an Land. Die AK rät, vor Reiseantritt die Roaming-Informations-SMS aufmerksam zu lesen und sich beim Mobilfunkanbieter über die genauen Bedingungen zu informieren. Im Zweifel sollte man auf jegliche Mobilfunknutzung in diesen Fällen verzichten. Damit gar nicht erst ungewollte Roamingkosten entstehen, empfiehlt die AK, vor einer Auslandsreise die Roaming-Funktion direkt beim Anbieter deaktivieren zu lassen. Nur die Deaktivierung am Handy selbst reicht oft nicht aus und kann im Streitfall problematisch werden, da dann die Beweislast schwieriger ist. Mit der Sperre beim Anbieter können Nutzer sicherstellen, dass das Handy sich nicht automatisch in teure Netze einwählt.
Mobilbox im Ausland deaktivieren – Kostenfalle Passivroaming
Ein weiterer häufiger Kostenfalle ist die Mobilbox. Wer im Ausland angerufen wird und nicht abhebt, landet auf der Mobilbox – das sogenannte Passivroaming. Dabei fallen Kosten an, als würde man selbst vom Ausland nach Österreich telefonieren. Vor dem Auslandsaufenthalt sollte die Mobilbox daher unbedingt deaktiviert werden. Das funktioniert ganz einfach durch Eingabe von ##002# und einem Anruf. So schützen sich Reisende vor unerwarteten Kosten, die schnell mehrere hundert Euro betragen können.