Klagenfurt -
Schlafentzug durch Schiffsschraubenlärm und -vibration über drei Nächte beeinträchtigte Gesundheit und den Erholungswert eines Kärntner Ehepaares auf einer Kreuzfahrt. Erst nach Einschreiten der AK-Konsumentenschutzexperten entschied Gericht für eine Preisminderung von 30 Prozent des Pauschalbetrages. AK-Präsident Günther Goach: „Wir helfen allen Kärntner Konsumentinnen und Konsumenten unbürokratisch zu ihrem Recht“
Eine Schiffsfahrt, die ist lustig, eine Schiffsfahrt, die ist schön....?
Schiffsschraubenlärm statt Meeresrauschen – eine Geräuschkulisse, die bei einer Kreuzfahrt nicht gerade zu Erholung führte, beschäftigte vor kurzem die AK-Konsumentenschützer. Michael R. aus St. Veit buchte für seine Frau und sich eine Pauschalreise mit einem Kreuzfahrtschiff. Der Meerblick wurde durch ein versalzenes Außenfenster verwehrt. Der größte Mangel der gebuchten Premiumkabine war jedoch die Lage des Zimmers: am Heck des Schiffes, direkt oberhalb der Schiffsschraube.
AK-Konsumentenschutzexperte Herwig Höfferer (c)Helge Bauer
„Der unerträgliche Lärm, verursacht durch die Schiffsschraube, und die zusätzliche Dauervibration lies keine Nachtruhe der Konsumenten zu“, sagte AK-Konsumentenschutzexperte Herwig Höfferer und erklärte: „Zwar muss man auf einem Kreuzfahrtschiff mit Lärmbelästigung durch schiffstypische Geräusche rechnen, jedoch beeinträchtigt dieser den Erholungswert eines Urlaubes bei entsprechender Intensität“. Die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung enthält bei Lärmbelästigung Abschläge vom bezahlten Preis in Höhe von bis zu 40 Prozent.
Kabinenwechsel verweigert
Der Kärntner wandte sich an die Reiseleitung und fragte nach einem Kabinenwechsel. Die Reiseleitung lehnte diese Anfrage mit der Begründung ab, dass keine Kabinen mehr frei wären. „Das Reinigungspersonal des Schiffes wies jedoch den Konsumenten daraufhin, dass es noch freie Kabinen gäbe“, ergänzte Höfferer. Dennoch mussten Herr R. und seine Frau sieben Tage lang mit Lärmgeräuschen die Nacht verbringen und drei Tage lang in der Schiffsbibliothek übernachten. Der Kärntner dokumentierte alle Mängel und wandte sich nach erfolgloser Beschwerde beim Reiseveranstalter an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Nach Intervention und dem gerichtlichen Einschreiten der AK-Konsumentenschützer wurde eine Preisminderung von 30 Prozent des Gesamtbetrages erstritten. Die Begründung des Gerichtsurteils: Ein Schlafentzug über mehrere Nächte hindurch geht in Richtung Gesundheitsbeeinträchtigung.
Am Freitag, den 2. Jänner 2026, wurde ein 70-jähriger Villacher Opfer eines Telefonbetrugs. Ein derzeit unbekannter Täter gab sich telefonisch als Mitarbeiter einer Bankfiliale...
In den Morgenstunden des Donnerstags, 8. Jänner 2026, wurden die Freiwilligen Feuerwehren Arnoldstein, Pöckau-Lind und Siebenbrünn-Riegersdorf sowie das Rote Kreuz und die Polizei zu...
Am 31. Dezember 2025 kam es gegen 13:45 Uhr im Schigebiet Naßfeld zu einem schweren Skiunfall. Eine 38-jährige Schilehrerin aus dem Bezirk Hermagor war...
Jahr für Jahr werden Tausende Menschen Opfer von betrügerischen Anrufen, Phishing-SMS, E-Mails oder ausgeklügelten Maschen wie dem „Falschen Polizisten“ oder dem „Tochter-Sohn-Trick“. Durch gezielte...
Während der Weihnachtsferien herrschte in Kärnten nicht nur auf den Skigebieten reger Betrieb, auch die Krankenhäuser und Bergrettungsdienste waren stark gefordert. In den vergangenen...
Am gestrigen Dienstag, den 6. Jänner 2026 kam es gegen 15:25 Uhr auf der A2 Südautobahn zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein PKW frontal...
Anzeige
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Reddit. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.