AK-Konsumentenschutz:
Schiffsschraube eines Kreuzfahrtschiffes führte zu schlaflosen Nächten
Klagenfurt - Schlafentzug durch Schiffsschraubenlärm und -vibration über drei Nächte beeinträchtigte Gesundheit und den Erholungswert eines Kärntner Ehepaares auf einer Kreuzfahrt. Erst nach Einschreiten der AK-Konsumentenschutzexperten entschied Gericht für eine Preisminderung von 30 Prozent des Pauschalbetrages. AK-Präsident Günther Goach: „Wir helfen allen Kärntner Konsumentinnen und Konsumenten unbürokratisch zu ihrem Recht“
© pixabay
Schiffsschraubenlärm statt Meeresrauschen – eine Geräuschkulisse, die bei einer Kreuzfahrt nicht gerade zu Erholung führte, beschäftigte vor kurzem die AK-Konsumentenschützer. Michael R. aus St. Veit buchte für seine Frau und sich eine Pauschalreise mit einem Kreuzfahrtschiff. Der Meerblick wurde durch ein versalzenes Außenfenster verwehrt. Der größte Mangel der gebuchten Premiumkabine war jedoch die Lage des Zimmers: am Heck des Schiffes, direkt oberhalb der Schiffsschraube.
„Der unerträgliche Lärm, verursacht durch die Schiffsschraube, und die zusätzliche Dauervibration lies keine Nachtruhe der Konsumenten zu“, sagte AK-Konsumentenschutzexperte Herwig Höfferer und erklärte: „Zwar muss man auf einem Kreuzfahrtschiff mit Lärmbelästigung durch schiffstypische Geräusche rechnen, jedoch beeinträchtigt dieser den Erholungswert eines Urlaubes bei entsprechender Intensität“. Die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung enthält bei Lärmbelästigung Abschläge vom bezahlten Preis in Höhe von bis zu 40 Prozent.