Schnäppchenalarm: Tipps für sicheres Einkaufen am Black Friday und Cyber Monday

Österreich -

Am kommenden Freitag, dem 28. November, startet wieder die jährliche Schnäppchenjagd zum Black Friday, gefolgt von Angeboten zum Cyber Monday am 1. Dezember. Für viele Konsument:innen ist dies die Gelegenheit, sich günstig mit Technik, Kleidung oder Geschenken einzudecken. Doch Vorsicht: Nicht jedes angebliche Schnäppchen ist tatsächlich ein gutes Angebot. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt wichtige Tipps, wie Käufer:innen sich vor Fake-Shops, überhöhten Preisen und psychologischem Kaufdruck schützen können.

Der letzte Freitag im November ist der bekannteste und mitunter umsatzstärkste Aktionstag im Handel. Vorsicht ist geboten, denn die aggressiv propagierten Angebote müssen nicht zwingend die besten sein.

Psychologische Tricks erkennen

Black Friday und Cyber Monday sind bekannt für hohe Rabatte, Countdown-Timer und angeblich begrenzte Stückzahlen. Diese psychologischen Tricks sollen Käufer:innen zu spontanen Käufen verleiten. Johanna Pichler, Juristin beim EVZ, erklärt: „Wir gehen davon aus, dass diese Behauptungen größtenteils unrichtig und damit auch verboten sind. Sie erhöhen lediglich den psychologischen Druck.“ Die Expertin rät, Ruhe zu bewahren und sich zu fragen, ob das Produkt wirklich gebraucht wird. Wer ernsthaft an einem Kauf interessiert ist, sollte vorab Preisvergleiche über Plattformen durchführen, um sicherzustellen, dass es sich um ein echtes Schnäppchen handelt.

Vorsicht im Onlinehandel

Besonders beim Online-Shopping lauern Gefahren. Fakeshops nutzen die Aktionstage gezielt, um mit angeblichen Sonderangeboten Käufer:innen zu täuschen. Pichler empfiehlt vor jedem Kauf, folgende Punkte zu prüfen:

  • Wer ist der Vertragspartner?

  • Existiert ein Impressum und wo ist das Unternehmen registriert?

  • Gibt es Erfahrungswerte anderer Kund:innen?

Auch die Zahlungsmethode ist entscheidend: Wird nur Vorkasse angeboten, sollte man Abstand nehmen. Sicherer sind Zahlungsmethoden, die eine Rückbuchung ermöglichen, wie PayPal oder Kreditkarte.

Rücktrittsrecht und Umtausch

„Beim Online-Kauf gilt auch bei Rabattware das 14-tägige Rücktrittsrecht ab Erhalt des Produkts“, betont Pichler. Ausgenommen davon sind jedoch bestimmte Produkte wie Event- oder Flugtickets. Im stationären Handel bieten einige Händler freiwillig Umtausch oder Rückgabe an, reduzierte Ware ist jedoch meist davon ausgenommen.

Die EVZ-Juristin rät: Keine Käufe unter Zwang nur wegen Black Friday oder Cyber Monday zu tätigen – lieber genau prüfen, vergleichen und bewusst entscheide