Rechtzeitig vorsorgen und Klarheit schaffen
In Österreich regelt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Die persönliche Vorsorge betrifft hingegen die Frage, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Nahe Angehörige sind dazu nicht automatisch berechtigt. „Für viele Menschen sind Themen rund um Vorsorge, Testament, Schenkung oder Nachlass etwas, mit dem sie sich nur ungern beschäftigen, da sie oft komplizierter wirken, als sie tatsächlich sind. Dabei geht es im Kern um etwas ganz Persönliches: die Frage, was mir wichtig ist, wer einmal für mich entscheiden oder etwas von mir bekommen soll“, erklärt Nicole Beese, Ansprechpartnerin für Vorsorge und Testamentsspenden bei der Caritas Kärnten. Viele Menschen würden solche Entscheidungen lange aufschieben, seien aber erleichtert, wenn alles geregelt sei.
Kostenlose Unterstützung durch die Caritas Kärnten
Wer sich erstmals mit der eigenen Vorsorge beschäftigt, muss noch nicht alle Antworten kennen. Die Caritas Kärnten bietet deshalb verschiedene Möglichkeiten, sich unverbindlich zu informieren und die eigenen Optionen kennenzulernen. Dazu zählen ein kostenloser Vorsorgeratgeber, persönliche Orientierungsgespräche und Informationsvorträge mit Kärntner Notaren und Rechtsanwälten. Aufgrund der großen Nachfrage finden die Vorträge rund um Allerheiligen und darüber hinaus in verschiedenen Regionen Kärntens statt. Auch der anonyme Caritas-Testamentrechner bietet eine erste Orientierung: Er zeigt, wie ein Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich verteilt würde und welcher Spielraum für individuelle Entscheidungen besteht. „Erfahrungsgemäß entsteht bei vielen Menschen erst dann wirklich Klarheit darüber, was sie selbst möchten, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich unkompliziert einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Optionen es gibt“, so Beese.
Mit dem eigenen Nachlass Gutes bewirken
Bei der Nachlassplanung stehen für viele Menschen zunächst die Familie und ihnen nahestehende Personen im Mittelpunkt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu berücksichtigen. „Viele Menschen wissen nicht, dass sie eine gemeinnützige Organisation als Erbin einsetzen können. Oft ist aber auch ein Vermächtnis eine passende Möglichkeit. Damit kann beispielsweise ein bestimmter Geldbetrag, ein Sparbuch, eine Wertanlage oder ein anderer Vermögenswert einem guten Zweck gewidmet werden“, erklärt Beese. Wer die Caritas Kärnten im eigenen Nachlass berücksichtigt, kann damit beispielsweise Kindern Schulbildung ermöglichen, Mütter in schwierigen Lebenssituationen unterstützen oder Menschen ohne festen Wohnsitz Begleitung und Betreuung sichern. So kann eine persönliche Entscheidung über das eigene Leben hinaus Wirkung entfalten und anderen Menschen neue Perspektiven eröffnen.
Persönliche Beratung und weitere Informationen
Wer mehr über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge und Nachlassplanung erfahren möchte, kann sich kostenlos und unverbindlich an die Caritas Kärnten wenden. Nicole Beese bietet persönliche Orientierungsgespräche an und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten. Für die rechtliche Beratung und die konkrete Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen, Erbeinsetzungen oder Schenkungen sind Notarinnen und Rechtsanwältinnen zuständig. Alle Informationen zu den Angeboten und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Website der Caritas Kärnten.









































