Wer haftet bei Böller- und Raketenschäden?
„Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden verursacht, muss dafür aufkommen“, erklärt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. In der Silvesternacht sei es jedoch oft schwer, den Täter ausfindig zu machen, da Fahrzeuge nicht permanent im Blick bleiben. In solchen Fällen bleibt man häufig auf dem Schaden sitzen, da Haftpflichtversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug nicht übernehmen.
Teil- oder Vollkaskoversicherung kann helfen
Wenn kein Schädiger bekannt ist, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden abdecken – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag schließt solche Fälle ein. „Ist Vandalismus abgedeckt, sollte der Schaden möglichst rasch polizeilich angezeigt und an die Versicherung weitergeleitet werden“, so Kopinits weiter. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen klärt, ob der konkrete Schadensfall übernommen wird.
So bleibt das Auto unversehrt an Silvester
Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ, einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen. Am besten ist es sein Fahrzeug in einem Parkhaus oder einer Garage abzustellen. Parkplätze in der Nähe von Balkons sollten vermieden werden. Diese werden häufig als „Startbasen“ für die Raketen verwendet.









































