Nanu – mehr Geld auf dem Konto?
Der August sorgt nicht nur bei Schülerinnen und Schülern wegen der Sommerferien für gute Laune – auch viele Eltern dürfen sich freuen. Zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe, die individuell zwischen 138 und 200 Euro beträgt und am 8. des kommenden Monats überwiesen wird, kommt außerdem das Schulstartgeld auf das Konto. Obendrein gibt es im August noch eine weitere Unterstützung: den Schulstart-Bonus des Sozialministeriums.
Wer hat Anspruch auf das Schulstartgeld?
Wie bereits bekanntgegeben, wird das Schulstartgeld in diesem Monat gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Doch wer erhält diese zusätzliche Zahlung? Anspruch darauf haben Familien mit Kindern im Alter zwischen sechs und fünfzehn Jahren – konkret betrifft das Kinder, die zwischen dem 1. Jänner 2010 und dem 31. Dezember 2019 geboren wurden. Das Bundeskanzleramt weist zudem darauf hin, dass kein eigener Antrag erforderlich ist. Der Betrag von 121,40 Euro wird automatisch auf das jeweilige Konto überwiesen.