WKÖ-Fachverband Fahrschulen: Ungeschulte 12 bis 15-jährige E-Scooter-Lenker sollen „nicht führerscheinlos“ auf Straßen fahren dürfen

Österreich -

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen in Österreich bereits ohne Elternbegleitung auf Straßen radfahren. Gleichzeitig ist es erlaubt, ohne jegliche Verkehrsschulung auf Straßen unterwegs zu sein – auch auf schnellen E-Scootern, E-Bikes oder Pedelecs. Der Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer (WKÖ) warnt vor einer gefährlichen Lücke in der Ausbildung junger Verkehrsteilnehmer.

Gefährliche Schulungslücke Jugendlicher auf E-Flitzern schließen – Kurz-Schulung ohne Prüfung fördert richtiges Verkehrsverhalten und erhöht Sicherheitsbewusstsein.

Kurz-Schulung ohne Prüfung als Lösung

Dr. Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes, schlägt vor, diese „führerscheinlose Lücke“ durch eine Kurz-Schulung zu schließen. Diese soll ohne Prüfung erfolgen und vorbeugend das richtige Verkehrsverhalten fördern sowie das Sicherheitsbewusstsein erhöhen. Erst ab 15 Jahren mit dem AM-Mopedschein, ab 16 Jahren mit dem A1-Bike-Schein oder über die L17-Ausbildung für den Autoführerschein soll eine reguläre Fahrerlaubnis nötig sein. „Stehend auf einem rein elektrisch angetriebenen Fahrzeug ist ein Reagieren nur mit Muskelkraft nicht möglich, während die Geschwindigkeit der E-Scooter bis zu 25 km/h erreichen kann“, betont Steininger. Eine frühe Schulung könne Unfällen vorbeugen und den sicheren Umgang mit einspurigen E-Fahrzeugen erleichtern.

Theorie und Praxis kombiniert

Vorgeschlagen werden vier Doppellektionen, insgesamt also acht Einheiten, die Jugendliche berechtigen, E-Scooter schneller als 10 km/h zu lenken. Die Schulung soll sowohl theoretische Inhalte wie Verkehrs- und Kreuzungsregeln als auch praktische Fahrübungen umfassen. Dabei liegt der Fokus auf dem sicheren Umgang mit den schwereren, kleinrädrigen und beschleunigungsstarken Fahrzeugen. Ziel ist es, die Lücke für den Geschwindigkeitsbereich zwischen 10 und 25 km/h zu schließen.

Schulung für breite Altersgruppe

Auch jüngere Jugendliche, die bereits freiwillig eine Radfahrprüfung absolviert haben, sollen die Schulung besuchen dürfen. Zudem richtet sich das Angebot an alle Personen bis zum 24. Lebensjahr ohne Führerschein. Dr. Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes, verweist auf ein 15-Punkte-Forderungsprogramm des Fachverbandes, das umfassende Vorschläge zur Ausbildung ungeschulter Verkehrsteilnehmer enthält.