Vorbereitungen auf der Zielgeraden

200-Euro-Kärnten-Bonus: So funktioniert die Auszahlung

Kärnten -
Das Land Kärnten trifft die letzten Vorbereitungen für die Auszahlung des „Kärnten-Bonus“. Das sind jene 200 Euro, welche Kärntner erhalten, die besonders hart von der aktuellen Teuerungslawine betroffen sind.


„Die Vorbereitungen sind auf der Zielgeraden. Wir wollen die Auszahlung des Kärnten Bonus an die rund 50.000 bezugsberechtigten Kärntner Haushalte so unkompliziert wie möglich machen. Daher wird rund die Hälfte von ihnen – nämlich alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine Sozialleistung erhalten – nicht einmal ein Ansuchen stellen müssen: Ihnen werden die 200 Euro direkt und automatisch überwiesen“, informierten Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner (SPÖ) und Landesrat Martin Gruber (ÖVP) nach der Regierungssitzung.

Haushalte werden per Brief informiert

In den nächsten Tagen werden diese Haushalte per Brief informiert: „In diesem Brief kündigen wir die Überweisung des Kärnten Bonus ab Mitte Juli an. Außerdem bieten wir den Menschen die Möglichkeit, dass die 200 Euro per Post und bar zugestellt werden, anstelle einer Überweisung aufs Konto“, sagen Kaiser und Prettner. Informationen zum Kärnten-Bonus gibt es zudem online.

Auszahlung in drei Phasen

Wie berichtet, wird der Kärnten Bonus in drei Phasen ausgezahlt – diese laufen folgendermaßen ab:

200-Euro-Kärnten-Bonus: So geht’s:

Phase eins: automatische Überweisung
Mitte Juli werden automatisch 200 Euro an all jene Kärntnerinnen und Kärntner überwiesen, die bereits eine soziale Leistung des Landes (z. B. Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss) beziehen.

Phase zwei: Ein Online-Portal wird freigeschaltet
Für Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, die aber unter die erforderlichen Einkommensgrenzen fallen, wird ab August (bis 30. November 2022) ein Online-Portal freigeschaltet, das ähnlich der Corona-Impfanmeldung auf der Webseite des Landes aufrufbar sein wird.

  • Alleinstehend/Alleinerziehend: monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.328 Euro
  • Paare: monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.992 Euro
  • jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto

Phase drei: Antragsstellung über die Wohnortgemeinde
All jene, die unter die genannten Einkommensgrenzen fallen, aber den Antrag nicht digital bzw. online beantragen möchten, können sich ab 1. Oktober bis 30. November 2022 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann mithilfe der Gemeinde.