Nun verweigert die Bank ihrer Kundin die Refundierung des Betrages mit der Begründung, die Frau habe grob fahrlässig gehandelt. „Wir sind nicht der Ansicht, dass der Frau grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, da sie im guten Glauben auf der Bank-Website zu sein, ihre Zugangsdaten eingegeben hat“, erklärt Seiß und verweist auf das Zahlungsdienstegesetz.
Zahlungsdienstegesetz schützt Konsumenten
Das Zahlungsdienstegesetz schützt Konsumenten vor missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstrumentes. Beruhen nicht autorisierte Zahlungen auf missbräuchlicher Verwendung, so haftet der Zahler seinem Zahlungsdienstleister für den Schaden nur dann, wenn er den Schaden in betrügerischer Absicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten herbeigeführt hat.
Tipps der AK
- Halten Sie Ihren Antivirenschutz auf dem neuesten Stand!
- Kleiner Unterschied – massive Auswirkung: Wäre z. B. www.testbank.at die richtige Adresse könnten Sie auf www.test-bank.at Betrügern aufsitzen! Am besten geben Sie die URL immer direkt im Browser ein. Nutzen Sie keine Links aus Ihren Suchergebnissen.
- Das Schlosssymbol in der Adresszeile links oben zeigt eine sichere Verbindung an. Poppt eine „Sicherheitsmeldung“ auf, geben Sie keine vertraulichen Daten ein.
- Fallen Ihnen kleinere Änderungen auf, wie z. B. falsche Rechtschreibung oder ein neuer Ablauf beim Log-in, auch dann sollten Sie keine Daten eingeben und sich direkt mit Ihrer Bank in Verbindung setzen.
AK-Präsident Goach betont: „Die kriminelle Energie im Internet steigt massiv an. Wir sind täglich mit Anfragen konfrontiert und helfen, wo wir können. Der Konsumentenschutz der AK ist für alle Kärntner da – scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei uns Hilfe zu holen!“
Telefon AK-Konsumentenschutz: 050 477-2000