Verteilung der Einnahmen aus der kalten Progression
Die kalte Progression wurde 2023 abgeschafft, und nun werden die Einnahmen daraus an die Bevölkerung rückverteilt. Zwei Drittel dieser Mittel werden genutzt, um die Steuerstufen jährlich automatisch an die Inflation anzupassen. Vergangenen Donnerstag hat die Regierung präsentiert, wie sie das verbleibende Drittel der Einnahmen aufteilen wird. Neben Maßnahmen wie der Erhöhung des Kilometergelds gibt es nun auch eine dauerhafte Unterstützung für finanziell schwächer gestellte Familien: Der bislang bis Ende 2024 befristete Zuschuss von 60 Euro im Monat wird dauerhaft ins Steuerrecht übernommen und neu geregelt.
Anspruchsberechtigung und Auszahlung
Anspruch auf den neuen Kinderzuschuss haben einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 24.500 Euro (brutto monatlich ca. 1.750 Euro). Besonders Alleinverdiener und Alleinerzieher werden von diesem Bonus profitieren. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Betrag wird pro Kind automatisch ausbezahlt. Der neu geregelte Kinderzuschuss tritt Anfang 2025 in Kraft.