LR Fellner: Kärntner Gemeinden sollen mindestens über einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle verfügen - Wegen der großen Nachfrage soll die Richtlinie bis Mitte 2023 verlängert und Budget um eine Million Euro aufgestockt werden

Förderung zur Anschaffung von Notstromaggregaten vor Verlängerung

Kärnten -

Was tun, wenn europaweit kein Storm mehr fließt? Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner: „Das Land Kärnten bereitet sich, die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger akribisch auf den Fall eines Blackouts vor – und hat damit in dieser Form eine Vorreiterrolle übernommen“.


Auf Basis der Erkenntnisse der beiden großen in Kärnten zum Thema Blackout durchgeführten Übungen (Combined Success) und aufgrund der kontinuierlich zunehmenden Bedrohungslage eines flächendeckenden österreichweiten Blackouts, hat eine speziell für diese Bedrohungsszenarien zusammengestellte Arbeitsgemeinschaft (AG) Blackout, die sich aus einem Team von führenden Persönlichkeiten aus den Blaulicht-Einsatzorganisationen, der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und dem Zivilschutzverband zusammensetzt, Maßnahmenempfehlungen ausgearbeitet.

Förderung von Notstromversorgungsanlagen

Eine dieser Empfehlungen beinhaltet die Förderung von Notstromversorgungsanlagen (Leuchttürmen). Deswegen wurde bereits 2021 vom Kollegium der Landesregierung die „Richtlinie zur Förderung einer Notstromversorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden“ beschlossen. Insgesamt wurden von den Kommunen bereits mehr als 100 Förderungen für Notstromversorgungen beantragt und positiv abgewickelt.

Fellner: „Die Förderung war und ist bei den Gemeinden heiß begehrt, aktuell sind die veranschlagten Mittel so gut wie ausgeschöpft“. Da aber noch viele weitere Gemeinden am Förderprogramm teilnehmen wollen und für Fellner das Thema Sicherheit ein Herzensanliegen ist, soll in der kommenden Regierungssitzung beschlossen werden, das Budget um insgesamt eine Million Euro zu erhöhen und die Geltungsfrist der Richtlinie bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Die Gesamtdotierung würde somit 3,5 Millionen Euro betragen.