Förderung von Notstromversorgungsanlagen
Eine dieser Empfehlungen beinhaltet die Förderung von Notstromversorgungsanlagen (Leuchttürmen). Deswegen wurde bereits 2021 vom Kollegium der Landesregierung die „Richtlinie zur Förderung einer Notstromversorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden“ beschlossen. Insgesamt wurden von den Kommunen bereits mehr als 100 Förderungen für Notstromversorgungen beantragt und positiv abgewickelt.
Fellner: „Die Förderung war und ist bei den Gemeinden heiß begehrt, aktuell sind die veranschlagten Mittel so gut wie ausgeschöpft“. Da aber noch viele weitere Gemeinden am Förderprogramm teilnehmen wollen und für Fellner das Thema Sicherheit ein Herzensanliegen ist, soll in der kommenden Regierungssitzung beschlossen werden, das Budget um insgesamt eine Million Euro zu erhöhen und die Geltungsfrist der Richtlinie bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Die Gesamtdotierung würde somit 3,5 Millionen Euro betragen.