FPÖ-Darmann: Staat muss zu Unrecht eingehobene Corona-Strafen zurückzahlen

Kärnten -

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat in einem Urteil eindeutig entschieden, dass die Corona-Ausgangsbeschränkungen kein Verbot privater Besuche umfasst hatten und diese daher nicht zu bestrafen sind. Rund um die umstrittenen Strafen, die wegen angeblicher Missachtung der Coronavirus-Gesetze von den Verwaltungsbehörden ausgestellt wurden, erklärt heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann in einer Reaktion:

FPÖ-Darmann: Staat muss zu Unrecht eingehobene Corona-Strafen zurückzahlen!

„Wie kommen die Bürger dazu, Strafen zu zahlen, die der Staat unter dem Deckmantel der Corona-Krise ohne Rechtsgrundlage eingetrieben hat. Der Bund muss diese Gelder zurückzahlen. Sollte die Bundesregierung hier weiterhin verantwortungslos agieren, hat das Land Kärnten für die eigenen Landesbürger einzuspringen und soll die Gelder auf dem Regressweg vom Bund zurückholen. Unsere Bürger dürfen nicht für die parteipolitische Selbstinszenierung und gelebte Inkompetenz der Bundesregierung die Zeche zahlen müssen“, betont FPÖ-Obmann Gernot Darmann.