Nicht besser sieht es laut Muhr mit dem Kauf von Liegenschaften durch Stiftungen aus,
die der Rechtsform der toten Hand zuzuordnen sind. „Abgesehen davon, dass eine Stiftung nur in den seltensten Fällen nachweisen kann, dass der Erwerb einer Liegenschaft zur Absicherung der eigenen Existenzfähigkeit notwendig ist, hat der Gesetzgeber bereits im Staatsgrundgesetz unter Artikel 6 festgeschrieben: Für die tote Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege des Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Wohles zulässig“, erklärt Manfred Muhr und meint weiter: „Das Problem ist nur, dies wird so nicht exekutiert! Ganz im Gegenteil, im April 2015 stellten die Abgeordneten des SPÖ-Klubs im Kärntner Landtag unter Federführung ihres Klubobmannes Herwig Seiser sogar einen Antrag an den Kärntner Landtag, das Kärntner Grundverkehrsgesetz außer Kraft treten zu lassen und die Grundverkehrskommissionen ersatzlos abzuschaffen. Dies wäre einem Anschlag auf die Rechte der bäuerlichen Eigentümer gleichgekommen.“
Antrag an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
Im selben Jahr stellte die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft daher noch im Dezember einen Antrag an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, sich für den Erhalt des Grundverkehrsgesetzes und der Grundverkehrskommissionen einzusetzen und die Rechte der aktiven Bauern im Grundverkehrsgesetz zu stärken. „Es ist der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft in Kärnten zu verdanken, dass der SPÖ-Antrag im Landtag schlussendlich zurückgezogen werden musste“, erklärt Vizepräsident Manfred Muhr.
Tatsache sei laut Muhr jedoch, dass das Grundverkehrsgesetz novelliert werden muss, um solche Grundstücksdeals wie jüngst im Lavanttal zukünftig zu erschweren oder überhaupt zu verhindern. „Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft wird daher in der morgigen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten erneut einen Antrag an die Landesregierung stellen, das Grundverkehrsgesetz zu novellieren, um einerseits die Rechte der aktiven Bauern zu stärken und andererseits den Ausverkauf der Heimat zu verhindern. Denn Bauernland muss in Bauernhand bleiben!“, kündigt Muhr an.