FPÖ-Muhr: Landwirtschaftliche Flächen schützen und Ausverkauf der Heimat stoppen

Kärnten -

Antrag zur Aufwertung der Grundverkehrskommission bereits 2015 in der Landwirtschaftskammer eingebracht – Erneuter Antrag an die Landesregierung bei morgiger Vollversammlung

LK-Vizepräsident Manfred Muhr, Landesobmann der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft

Das Thema der großflächigen Grundkäufe durch Industrielle, Investoren und Co ist nicht neu und in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Veräußerungen großer und kleiner Liegenschaften an diese. Jetzt unternimmt die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft einen neuen Vorstoß in der nächsten Vollversammlung der Landwirtschaftskammer, um landwirtschaftliche Flächen zu schützen und den Ausverkauf der Heimat zu stoppen. „Eigentlich sollte das Kärntner Grundverkehrsgesetz diese Vorgehensweisen einschränken und vor allem die Rechte von aufstockungswilligen Landwirten zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz wahren. Dies findet in der Praxis jedoch nur mehr in den seltensten Fällen statt. Mittlerweile wird dieses letzte Schutzschild für die heimischen Landwirte insofern ausgehöhlt, indem Unternehmer beispielsweise eine GmbH gründen, deren Zweck nicht einmal ansatzweise das Betreiben einer Landwirtschaft ist. Die Gleichstellung mit einem Landwirt wird lediglich daraus begründet, dass die Geschäftsführung von einer Person erfolgt, die eine landwirtschaftliche Ausbildung hat. Sollte diese GmbH als juristische Person einmal die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde erlangen, ist sie von nun an mit einem aktiven Landwirt gleichgestellt“, so LK-Vizepräsident Manfred Muhr, Landesobmann der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft.

Nicht besser sieht es laut Muhr mit dem Kauf von Liegenschaften durch Stiftungen aus,

die der Rechtsform der toten Hand zuzuordnen sind. „Abgesehen davon, dass eine Stiftung nur in den seltensten Fällen nachweisen kann, dass der Erwerb einer Liegenschaft zur Absicherung der eigenen Existenzfähigkeit notwendig ist, hat der Gesetzgeber bereits im Staatsgrundgesetz unter Artikel 6 festgeschrieben: Für die tote Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege des Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Wohles zulässig“, erklärt Manfred Muhr und meint weiter: „Das Problem ist nur, dies wird so nicht exekutiert! Ganz im Gegenteil, im April 2015 stellten die Abgeordneten des SPÖ-Klubs im Kärntner Landtag unter Federführung ihres Klubobmannes Herwig Seiser sogar einen Antrag an den Kärntner Landtag, das Kärntner Grundverkehrsgesetz außer Kraft treten zu lassen und die Grundverkehrskommissionen ersatzlos abzuschaffen. Dies wäre einem Anschlag auf die Rechte der bäuerlichen Eigentümer gleichgekommen.“

Antrag an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer

Im selben Jahr stellte die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft daher noch im Dezember einen Antrag an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, sich für den Erhalt des Grundverkehrsgesetzes und der Grundverkehrskommissionen einzusetzen und die Rechte der aktiven Bauern im Grundverkehrsgesetz zu stärken. „Es ist der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft in Kärnten zu verdanken, dass der SPÖ-Antrag im Landtag schlussendlich zurückgezogen werden musste“, erklärt Vizepräsident Manfred Muhr. 

 

Tatsache sei laut Muhr jedoch, dass das Grundverkehrsgesetz novelliert werden muss, um solche Grundstücksdeals wie jüngst im Lavanttal zukünftig zu erschweren oder überhaupt zu verhindern. „Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft wird daher in der morgigen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten erneut einen Antrag an die Landesregierung stellen, das Grundverkehrsgesetz zu novellieren, um einerseits die Rechte der aktiven Bauern zu stärken und andererseits den Ausverkauf der Heimat zu verhindern. Denn Bauernland muss in Bauernhand bleiben!“, kündigt Muhr an.