Zweitwohnungsabgabe neu: Mehr Einnahmen und gerechtere Verteilung
Im Zentrum steht die Neugestaltung der Zweitwohnungsabgabe, die künftig auch Wohnungen von juristischen Personen, also etwa GmbHs, erfassen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Unternehmen mit Zweitwohnungen ihren Beitrag leisten. „Bisher galt: Wer persönlich einen Zweitwohnsitz hatte, zahlte – eine GmbH aber nicht. Das kann es wirklich nicht sein“, betont Burgstaller. Durch diese Änderung erwarten sich die Regierungsparteien höhere Einnahmen für die Kärntner Gemeinden – und damit mehr Spielraum bei wichtigen Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Vereine, Gesundheit und Sport. Zudem wird der Rahmen für die Abgabe verdoppelt, wobei die Höhe von den Gemeinden selbst festgelegt werden kann. So soll jede Region ihre spezifischen Gegebenheiten berücksichtigen können. „Je nach Region und Beschaffenheit sollen Zweitwohnsitze unterschiedlich behandelt werden können – maßgeschneidert statt pauschal“, erklärt Burgstaller.
Maßnahme gegen Wohnraummangel
Die Neuregelung soll helfen, mehr Wohnraum zu mobilisieren und Spekulationen einzudämmen. Durch die Einbeziehung leerstehender Wohnungen juristischer Personen könnte sich der Druck auf den Wohnungsmarkt verringern – was langfristig zu mehr verfügbarem und leistbarerem Wohnraum führt. Zudem sieht die Novelle soziale Ausnahmen vor: Wer etwa eine zweite Wohnung im eigenen Haus nutzt, ist von der Abgabe befreit. „Man sieht deutlich, dass hier eine sozial gerechte Handschrift am Werk war“, betont Burgstaller.
Aufenthaltsabgabe und Motorbootabgabe im Paket
Neben der Zweitwohnungsabgabe umfasst das Paket auch eine neue Aufenthaltsabgabe. Diese soll gezielt Projekte in Infrastruktur und Mobilität finanzieren, um Kärnten für Gäste noch attraktiver zu machen. „Damit investieren wir gezielt in das Produkt – mit Infrastruktur und kostenloser Mobilität für Gäste“, sagt Malle. Auch die Motorbootabgabe wird angepasst: Sie steigt – sowohl für Elektro- als auch für Motorboote – um 50 Prozent. Die daraus erzielten Einnahmen werden zweckgebunden eingesetzt, etwa für wasserökologische Maßnahmen, Ankauf und Pflege von Seegrundstücken sowie künftig auch für den präventiven Hochwasserschutz.
Fahrplan: Beschluss noch 2025 geplant
Die Gesetzesvorlagen werden nun offiziell in Begutachtung geschickt. Der Landtagsbeschluss über das Gesamtpaket soll noch im Jahr 2025 erfolgen.
Maximalgrenzen der neuen Zweitwohnungsabgabe
Wohnungsgröße | Maximalbetrag pro Monat |
---|---|
bis 30 m² | 24 € |
30–60 m² | 47 € |
60–90 m² | 83 € |
über 90 m² | 130 € |