„Die ungerechte Maklerkostenaufbürdung hat endlich ausgedient!“, freut sich Goach und reflektiert damit auf die heute von der Regierung präsentierte Gesetzesnovelle, wonach Mieter künftig von Maklerprovisionen befreit werden. Es gilt nämlich das Bestellerprinzip. „Für Wohnungssuchende fallen damit bis zu zwei Monatsmieten an Zusatzkosten weg. In Zeiten höchster Energiepreise, explodierender Mietkosten und massiver Inflation, hat die Regierung doch erkannt, dass die Menschen von solchen finanziellen Bürden befreit werden müssen!“ Traurig sei hingegen, dass man es nicht zustande gebracht hat, das neue Gesetz sofort auf den Weg zu bringen. „Wir brauchen jetzt Entlastung, nicht erst zu Weihnachten!“, so Goach.
„Die alte Regelung war niemals gerecht. Schließlich war es immer der Vermieter, der einen Makler beauftragt hat, um seine Wohnung an den Mann oder an die Frau zu bringen. Die AK begrüßt das neue Gesetz, sieht jedoch zusätzlichen Handlungsbedarf!“, schärft Goach nach und fügt an: „Mietverträge werden derzeit zumeist auf drei Jahre befristet ausgestellt. Diese Zeitspanne muss in erster Konsequenz zumindest auf fünf Jahre ausgeweitet werden!“ Was Immobilienkonzerne, Versicherungen und andere große Wohnungsbesitzer angeht fordert die AK, dass diese künftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen!