Ab Juni in Kraft
Möglich wird die Unterstützung von Landes-Volksbegehren dann mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. „Eine lebendige Demokratie lebt von einer möglichst breiten Teilnahme der Bevölkerung. Mit der kommenden ‚Digitalisierung‘ von Landes-Volksbegehren erleichtern wir diese Teilhabe maßgeblich“, erklärt Kaiser. Das Gesetz soll geplant ab 1. Juni 2023 in Kraft treten. Bei Anträgen zu Volksbegehren ab diesem Zeitpunkt ist die Leistung von Unterstützungsanträgen und Unterschriften digital möglich.