Mit Handysignatur oder Bürgerkarte

Kärntner können Volks­begehren künftig online unterschreiben

Kärnten -
Ab 1. Juni 2023 können die Kärntner Volksbegehren und Unterstützungserklärungen digital unterschreiben. Dies wird mittels Handysignatur oder Bürgerkarte dann möglich sein.


„Zukünftig werden mit dem neuen Kärntner Volksbegehrensgesetz die Leistung von Unterstützungserklärungen sowie die Unterzeichnungen von Landes-Volksbegehren digital möglich“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser nach der Regierungssitzung am Dienstag, dem 10. Jänner. Mittels Beschluss des Regierungskollegiums wurde die geplante Neufassung des Kärntner Volksbegehrensgesetzes beschlossen und diese in einem nächsten Schritt an den Landtag weitergeleitet.

Ab Juni in Kraft

Möglich wird die Unterstützung von Landes-Volksbegehren dann mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. „Eine lebendige Demokratie lebt von einer möglichst breiten Teilnahme der Bevölkerung. Mit der kommenden ‚Digitalisierung‘ von Landes-Volksbegehren erleichtern wir diese Teilhabe maßgeblich“, erklärt Kaiser. Das Gesetz soll geplant ab 1. Juni 2023 in Kraft treten. Bei Anträgen zu Volksbegehren ab diesem Zeitpunkt ist die Leistung von Unterstützungsanträgen und Unterschriften digital möglich.