Einstimmiger Beschluss im Kärntner Landtag – Zeitgemäße Jagdregeln als Grundlage für Schutz von Wild und Wald sowie gute Partnerschaft zwischen Jägern und Grundeigentümern

Landtag: Jagdgesetznovelle bringt Erleichterung bei Bejagung von Schwarzwild und Großraubwild

Klagenfurt -

Die von Jagdreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber vorgelegten Änderungen im Kärntner Jagdgesetzes wurden gestern, Donnerstag, einstimmig im Kärntner Landtag beschlossen. „Es geht dabei um zahlreiche Anpassungen an aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen in der Jagd, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägern“, informiert Gruber.


Jagdgesetznovelle 2025

„Lange Verhandlungen und viel Arbeit finden heute ihre endgültige, gesetzliche Verankerung. Mit der Jagdgesetznovelle 2025 ist eine Weiterentwicklung für die Jagd eingeführt, welche den Wirkungsbereich der Jägerschaft stärkt und die Bejagung bestimmter Wildarten unterstützt. Es bleibt die gute Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern unserer Landesregierung und der Landwirtschaftskammer Kärnten zu betonen, die ein wesentlicher Part dieses Fortschritts sind“, so der Landesjägermeister von Kärnten, Walter Brunner.

Erleichterungen bei der Bejagung

Ein wesentlicher Punkt betrifft Erleichterungen für die Bejagung von Schwarzwild und großen Beutegreifern. Dafür dürfen künftig zusätzliche Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker verwendet werden. „Das ist insbesondere bei Schwarzwild als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wichtig. Wir wollen diese Regelung aber auch ausweiten“, betont Gruber. So sieht die Jagdgesetznovelle die Möglichkeit vor, dass die Landesregierung per Verordnung Nachtzielgeräte auch zur Bejagung von Bibern, Fischottern und Goldschakalen erlauben kann. Für die Bejagung von Wölfen wurde dies bereits 2022 aufgrund einer Verordnung erlaubt.

Verlängerte Schonzeitregelungen und neue Maßnahmen zur Wildschadenvermeidung

Darüber hinaus regelt die Novelle, dass Verordnungen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schonzeit, wie etwa beim Fischotter, Biber oder Wolf, in Zukunft für die Dauer von fünf, statt bisher zwei Jahren, gelten sollen, was allen mehr Rechtssicherheit bringt. Um Wildschäden zu vermindern, wird der Jägerschaft zudem die Ermächtigung erteilt, selbst nähere und regional unterschiedliche Bestimmungen über einen Mindestabschuss von Kahlwild zu treffen, wenn dies aus jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen notwendig erscheint.

Überparteiliche Einigung für gesunde Wildbestände

„Die Novelle wurde überparteilich mitgetragen, das ist ein positives Zeichen, dass allen die gesellschaftliche Bedeutung der Jagd bewusst ist. Es geht um gesunde Wildtierbestände, den Schutz des Waldes, aber auch um eine gute Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft. Dafür schaffen wir mit zeitgemäßen Jagdregeln eine entscheidende Grundlage“, so Gruber.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erleichterung für die Bejagung in der Nacht von Schwarzwild, Wölfen, Bibern, Fischottern und Goldschakalen
  • Längere Geltungsdauer von Verordnungen zur Aufhebung bzw. Verkürzung der Schonzeit von geschonten Wildarten
  • Ermächtigung für die Kärntner Jägerschaft, regional differenziert Mindestabschuss von Kahlwild bei jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen vorzusehen.
  • Goldschakale, Waschbären, Ringel- und Türkentauben dürfen von Grundeigentümern zur Verhütung ernster Schäden gefangen und getötet werden
  • Abschussmeldungen erfolgen künftig elektronisch über „JIS-Kärnten“
  • Landesregierung kann bei Bedarf ganzjährige Verordnung erlassen, dass Hunde an der Leine zu führen sind
  • Kündigung des Jagdpachtvertrages bei wiederholten schwerwiegenden Vertragsbrüchen des Pächters
  • Ausweispflicht der für das amtliche Monitoring zuständigen Personen
  • Neue Regelungen für verschließbare & mobile Hochsitze
  • Feststellungsbescheid bei teilweiser Veräußerung eines Eigenjagdgebietes
  • Ausnahmen vom Aneignungsrecht im Rahmen eines Abschussauftrages