„Einigung mit Hausverstand für Kärntens Zukunft“
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber, der sich in den letzten Wochen massiv für eine gemeinsame Lösung eingesetzt und viele persönliche Gespräche geführt hatte, begrüßte das heute als eine „Einigung mit Hausverstand. Ein Kärntner Weg, mit dem wir Natur und Berge gesetzlich schützen, der aber nach vorne gerichtet ist, weil wir damit an der zukünftigen Energieversorgungssicherheit weiterarbeiten.“
Strenge Regeln für Windkraft: Kärntner Landtag beschließt Schutzgebiete
Konkret wurde heute von allen vier Landtagsfraktionen durch gesetzliche Änderungen und einen überparteilichen Dringlichkeitsantrag eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt: Es wird kein Totalverbot geben, aber sehr restriktive, gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen. Nationalparke, Biosphärenparke, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und auch die gesamte alpine Zone ab 1800 Meter Seehöhe werden nicht für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. „Es ist wesentlich, das hier im Hohen Haus zu betonen. Denn genau durch diese gesetzliche Verankerung wird der Landtag eingebunden“, betonte Gruber.
Gezielte Zonierung
Festgelegt wurde heute auch, dass im Bereich um die bestehenden Windparks zoniert wird, womit weniger Fläche betroffen ist, als im ersten Vorschlag der Landesregierung vom Herbst 2024. Die Zonierung konzentriert sich somit auf Gebiete, wo bereits Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt sind und Leitungen sowie Zufahrtsstraßen bereits bestehen. „Auch hier wird der Kärntner Landtag im Sinne des überparteilichen Kompromisses in Zukunft eingebunden“, so Gruber.
Bausperre bis 2026
Weiters wurde gemeinsam eine vorübergehende Bausperre beschlossen, die bis 21. Februar 2026 für nach dem heutigen Tag neue eingereichte Projekte gelten soll. Zusätzlich wird im gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aller vier Landtagsfraktionen zum Ausdruck gebracht, dass die Lücke in der Strom- und Energieproduktion außer Streit steht und die Landesregierung Varianten erheben und vorlegen wird, aus welchen Energiequellen sie zu decken ist. Kriterien wie nachhaltige Versorgungssicherheit, größtmögliche Unabhängigkeit von Stromimporten, Leistbarkeit der Energieversorgung, vorgelagerte Netzkosten, Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kärnten, regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze werden dabei zu berücksichtigen sein.
Kärntner Kompromiss: Natur schützen und Versorgungssicherheit sichern
„Wir haben damit gemeinsam eine Kärntner Lösung erreicht, auch wenn das manche heute anders darstellen wollten. Eine Lösung, die so streng wie nur möglich unsere Natur schützt und gleichzeitig die Versorgungssicherheit für die Menschen, für den Standort, ermöglicht“, fasste Raumordnungsreferent LHStv. Gruber zusammen. Seit der Volksbefragung habe man an einem maßvollen Kompromiss gearbeitet, der Sicherheit gibt und Entwicklung zulässt. Das ist gelungen, indem das Raumordnungsgesetz – unter Zuständigkeit von Gruber – und die Bauordnung – in der Zuständigkeit von Landesrat Sebastian Schuschnig – geändert werden. „Es waren alle bereit, sich zu bewegen, zum Wohle des Landes. Damit signalisieren wir, dass wir als Politik in der Lage sind, in schwierigen Situationen einen Schritt aufeinander zuzugehen und das Land nicht weiter zu spalten. Mein aufrichtiger Dank dafür an alle, die diesen Kärntner Weg mitgehen“, so der Landeshauptmannstellvertreter.