„Kärnten Stück für Stück sicherer machen, das ist als Wasserwirtschafts-, wie als Katastrophenschutzreferent mein erklärtes Ziel. Diesem kommen wir mit den Beschlüssen, die am Dienstag in der Regierungssitzung gefasst werden sollen, wieder um einiges näher“, so Landesrat Daniel Fellner.
Die Finanzierung von fünf Hochwasserschutzprojekten, elf Instandhaltungsmaßnahmen und vier schutzwasserwirtschaftlichen Planungen stehen am Plan. Um das Maximum an Bundesförderung für die geplanten Maßnahmen lukrieren zu können, müssen Land Kärnten und Interessenten knapp sechs Millionen Euro in die Hand nehmen. Die Kosten von insgesamt mehr als zehn Millionen Euro teilen sich wie folgt auf: Bund: 4.416.900 Euro, Land: 4.060.800 Euro und Interessenten: 1.880.200 Euro.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen betreffen den Prießenegger Bach in der Stadtgemeinde Hermagor, die Lieser in Krems/Eisentratten, den Riegerbach in Radenthein/Döbriach, die Vellach in der Gemeinde Sittersdorf sowie den Wölfnitzbach in Griffen Ost. „Insgesamt werden fast 450 Objekte nachhaltig hochwassersicher gemacht und damit deren Bewohnerinnen und Bewohner geschützt. Darüber hinaus wird eine Sicherung und Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer erreicht. Maßnahmen also, die Menschen wie Natur zugutekommen“, betont Fellner, der auch darauf verweist, dass jeder in den Hochwasserschutz investierte Euro die siebenfache Bruttowertschöpfung auslöst. „Diese Investitionen leisten also auch im Sinne der Konjunkturbelebung, beziehungsweise der regionalen Wertschöpfung, während und nach der Corona Krise einen wichtigen Beitrag.“
Elf Instandhaltungsprojekte
Bei den elf Instandhaltungsprojekten in den Bezirken Villach-Stadt und -Land, Klagenfurt-Stadt, Spittal, Hermagor und Wolfsberg werden in überwiegendem Maße Arbeiten wie Ausfreiungen, Profilsertüchtigungen, Entfernung von Verklausungen und abflusshinderndem Bewuchs sowie Wiederherstellung von schadhaft gewordenen Ufersicherungs- und Regulierungsmaßnahmen durchgeführt, um eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Abflussprofile zu gewährleisten.
Die notwendigen Planungsmaßnahmen betreffen die Erstellung von zwei Generellen Projekten in den Gemeinden Finkenstein und Wolfsberg, einer Studie an der Kappler Vellach, sowie die Erstellung eines Gefahrenzonenplanes für den Silberbach.