Verordnung beschlossen:

Nachtsicht­geräte dürfen jetzt bei Wolfs­jagd ein­gesetzt werden

Kärnten -
Rund 300 Nutztiere sind heuer bereits von Wölfen getötet worden und die Zahl steigt weiter an. Darum hat die Kärntner Landesregierung auf Initiative von Jagd- und Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag, dem 27. September 2022, einen weiteren Schritt gesetzt, um die Bejagung von Problemwölfen zu erleichtern.


“Nach dem Beschluss im Kärntner Landtag im Juli, mit dem das Kärntner Jagdgesetz geändert wurde, haben wir am Dienstag eine entsprechende Verordnung beschlossen, mit der der Einsatz von Infrarot- und elektronischen Zielgeräten, also Nachtsichtgeräten, für die Wolfsbejagung erlaubt wird“, informierte Landesrat Martin Gruber (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Diese Maßnahme sei ein wichtiger Schritt, um die Jäger bei der Umsetzung der Wolfsverordnung zu unterstützen, so Gruber.

Gruber: “EU muss handeln”

Als Landesregierung habe man damit alles getan, was rechtlich derzeit möglich ist, um bei Problemwölfen eingreifen zu können. „Jetzt ist die EU-Kommission am Zug! Sie muss endlich den Schutzstatus des Wolfs senken“, erneuerte Gruber seine klare Forderung in Richtung Brüssel. Er begrüßte daher auch ausdrücklich, dass Agrarminister Totschnig dazu gestern auf EU-Ebene einen Vorstoß gemacht und die Unterstützung von 16 Mitgliedsstaaten erhalten hat. „Das ist ein wichtiges Signal und ein Hoffnungsschimmer, dass die EU-Kommission endlich einlenkt und erkennt, dass der Schutzstatus des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist“, so Gruber.

Jagd- und Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP) (c) LPD Kärnten