Und so funktioniert’s:
Am Montag startet bereits die Anmeldefrist für die drei Herbstturnusse. Die Anträge sind bei den Gemeindeämtern/Magistraten, bei den Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich. Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens 17. Oktober. Die erste Urlaubswoche beginnt dann am 15. November.
Die Urlaubswoche umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg – inklusive kurärztlicher Untersuchungen, individuellen Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad etc. sowie Vorträgen zu pflegerelevanten Themen und einem Rahmenprogramm. „Ich bin optimistisch und gehe davon aus, dass die Herbsttermine – anders als die Frühjahrstermine – nicht verschoben werden müssen“, sagt Prettner. Aktuell werden die verschobenen Urlaubswochen gerade nachgeholt.
„Wichtig für die pflegenden Angehörigen ist es zu wissen, dass für die zu pflegende Person während der Abwesenheit ihres Angehörigen eine professionelle Ersatzpflege sichergestellt wird“, betont die Gesundheitsreferentin. In diesem Zusammenhang weist Prettner auch darauf hin, dass in Kärnten pro Betroffenem 28 Tage im Jahr an Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden: „28 Tage, die den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich frei zu nehmen und auszuspannen.“
Die drei Herbsttermine sind:
1. Turnus 15. November bis 22. November 2020
2. Turnus 29. November bis 06. Dezember 2020
3. Turnus 13. Dezember bis 20. Dezember 2020