Durchfuhrbewilligung wurde offenbar weder beantragt noch erteilt
„Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 Kriegsmaterialgesetz müsste eine Durchfuhrbewilligung vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung der Bundesministerin für Landesverteidigung erteilt werden, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass die Durchfuhr nicht in ein Gebiet erfolgen soll, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht. Eine entsprechende Durchfuhrbewilligung wurde offenbar weder beantragt noch erteilt – und sie hätte auch gar nicht erteilt werden dürfen“, so Reifenberger weiter.
Laut Innenministerium keine Genehmigung nötig
Das Innenministerium soll laut dem ORF geäußert haben, dass der Transport von Kriegsmaterial unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei ist. Auch bei diesem Transport soll keine Genehmigung nötig gewesen sein. Der Transport soll nach Polen gehen, für einen Drittstaat wie die Ukraine bedürfe es aber einer Transportbewilligung. Italienischen Medienberichten zufolge soll der Transport eines Kriegsgerätes vor neun Tagen für die Ukraine bestimmt gewesen sein.