Erster Schritt zur Wolfsregulierung
Die Ausbreitung des Wolfs ist ein immer massiveres Problem für Länder wie Kärnten und viele Regionen Europas, für den hohen Schutzstatus gab es aus Kärntner Sicht schon lange keine Begründung mehr. Erleichtert und erfreut über das heutige Abstimmungsergebnis im Ständigen Ausschuss zur Berner Konvention zeigt sich daher Kärntens Jagdreferent LHStv. Martin Gruber: „Auf den heutigen Tag haben wir sehr lange hingearbeitet. Das Umdenken im Umgang mit dem Raubtier Wolf hat endlich begonnen, der erste wichtige Schritt für die längst fällige Absenkung des Schutzstatus ist nun getan.“
EU-weite Lösung gefordert
Kärnten war ein Vorreiter in Europa mit tragfähigen Lösungen für Einzelentnahmen von Schad- und Risikowölfen, mittels Wolfs-Verordnung und einem Alm- und Weideschutzgesetz. Aber für Eingriffsmöglichkeiten, die über Einzelentnahmen hinausgehen, brauche es eine EU-weite rechtliche Basis. „Die Entwicklung kann so nicht weitergehen. Mit dem heutigen Beschluss zeigen die Mitglieder im Ausschuss zur Berner Konvention, dass sie das endlich erkannt haben“, unterstreicht Gruber. In Kärnten mussten seit 2022 über 500 Mal Risikowölfe aus dem Siedlungsgebiet vergrämt werden. 161 Entnahmemöglichkeiten gab es seit Inkrafttreten der ersten Kärntner Wolfsverordnung, 16 Mal wurde ein Problemwolf entnommen.
EU-Kommission muss Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen
Bis es zu einer EU-weiten Lösung kommt, werde Kärnten diesen eigenständigen Weg auch fortsetzen. Der Paradigmenwechsel in der Wolfsproblematik sei nun mit der Änderung der Berner Konvention aber zum Greifen nahe. „Jetzt liegt es an der EU-Kommission, im nächsten Schritt auch die FFH-Richtlinie anzupassen und den leidgeprüften Bäuerinnen und Bauern, aber auch der betroffenen Bevölkerung zu zeigen, dass sie ihre Sorgen ernst nimmt“, so LHStv. Martin Gruber.