Die krisenbedingte Teuerungswelle, gekoppelt an eine hohe Inflationsrate, macht den Kärntnerinnen und Kärntnern zu schaffen. „Auf den ‚Kärnten-Bonus‘ folgt nun eine weitere Unterstützungsinitiative zur Entlastung der in Kärnten lebenden Bevölkerung: nämlich die Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten 2022“, betont Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, die heute, Donnerstag, mit LR.in Sara Schaar und LR Sebastian Schuschnig die „Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten 2022“ präsentierte.
Wer den Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten beantragen kann, darf sich, je nach Verkehrsmittel, entweder über eine frühere Auszahlung oder eine Erhöhung der Fördersumme freuen. Für jene Personen, die zur Arbeit pendeln müssen und dabei auf den Individualverkehr angewiesen sind, werden die Auszahlungsbeträge um 50 Prozent angehoben. Wer also bisher 550 Euro Förderung erhielt, bekommt nun 825 Euro. „Für die Anpassung der Förderhöhe haben wir die Sonderförderung mit zusätzlichen 750.000 Euro dotiert. Aber nicht nur jene Berufspendlerinnen und -pendler, die mit dem Auto fahren müssen, werden unterstützt. Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, können 2022 bereits ab 1. Mai ihren Antrag auf Fahrtkostenförderung stellen, anstatt, wie bisher üblich, im Folgejahr. Sie erhalten somit Monate früher bis zu 100 Prozent der Ticketkosten rückerstattet und spüren die Entlastung umgehend“, erklärt Schaunig.
„Mit dieser Sonderförderung entlasten wir all jene, die täglich Leistung bringen und zur Arbeit pendeln. Zusätzlich leisten wir einen Beitrag, um auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Viele Pendlerinnen und Pendler erhalten die Gesamtkosten des Jahrestickets wieder zurück und können alle Verbindungen auch in der Freizeit völlig kostenfrei nutzen“, betont Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig. Bereits mit der Einführung des ‚Kärnten-Ticket‘ mit Jahresbeginn wurden Kärntens Pendlerinnen und Pendler deutlich entlastet. „Niemand zahlt mehr als 550 Euro für ein ganzes Jahr und kann das gesamte Bus- und Bahnangebot im Land nutzen“, so Schuschnig. Insgesamt investieren das Land und der Bund jährlich fast zehn Millionen in dieses neue Kärntner Netzticket. Diese Tarifreform zeige auch Wirkung: insgesamt wurden bisher runde 2.735 regionale Netzkarten verkauft, zusätzlich nutzen fast 3.800 Kärntnerinnen und Kärntner ein österreichweites Klimaticket. „Damit wurden die Jahreskartennutzerinnen und -nutzer mit einem Schlag versechsfacht“, sagt Schuschnig.
Darüber hinaus werde auch das Angebot weiter ausgeweitet und die Taktung verdichtet, damit mehr Arbeitnehmer den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch für den Weg zur Arbeit nutzen können. „Der öffentliche Verkehr ist für viele bereits eine gute und günstige Alternative zum Auto. In dieser Regierungsperiode wurde das Bahnangebot verdoppelt und das Busangebot um bis zu ein Viertel gesteigert. Kärnten investiert so viel wie noch nie in die Öffis. Den Weg des Angebotsausbaus werden wir weitergehen“, betont der Landesrat.
„Der Verkehr ist in Kärnten mit 48 Prozent der größte Verursacher von Treibhausgas-Emissionen. Deshalb unterstützen wir mit unserem Impulsbudget unsere Kommunen im Ausbau des öffentlichen Verkehrs, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. In den Städten liegt dabei der größte Hebel, aber auch der ländliche Raum muss mit angeschlossen werden. Damit so viele Menschen wie möglich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, schaffen wir Anreize – etwa mit dem Kärnten-Ticket und jetzt mit der vorzeitigen Auszahlung der Fahrtkostenförderung. Diese ermöglicht eine Rückerstattung der Ticketkosten von bis zu 100 Prozent. Fährt man mit der Bahn statt mit dem PKW, verringern sich die CO2-Emissionen durchschnittlich um 93 Prozent, bei Bus statt Auto sind es 76 Prozent. Alle, die umsteigen, helfen dem Klima und schonen ihre Brieftasche“, erklärt Klimaschutz-Landesrätin Sara Schaar.
Alle Infos zur Fahrtkostenförderung: Einen Antrag auf den Kärntner Fahrtkostenzuschuss können Berufspendlerinnen und -pendler mit Hauptwohnsitz in Kärnten stellen. Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses aus der Arbeitnehmerförderung des Landes hängt vom Einkommen, dem genutzten Verkehrsmittel sowie der Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort ab und kann bis zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten betragen. Alle Infos zur Sonderförderung 2022 sowie zum Fahrtkostenzuschuss allgemein finden sich online unter www.arbeitnehmerfoerderung.at oder können per Mail unter anf@akktn.at in Erfahrung gebracht werden.
Nähere Informationen: Fahrtkostenzuschuss_Sonderförderung_2022